Weihbischof Johannes von Sickingen: Reichsdeputationshauptschluss (25. Februar 1803)
Das war es also. Eine Ära geht zu Ende. Die Zeit des Einflusses der Kirche in weltlichen Angelegenheiten im Heiligen Römischen Reich geht vorbei. Aller Landbesitz und Einfluss in den Flächenterritorien ist verloren.
Am Ende über unseren Kopf hinweg entschieden. Ohne unsere Teilnahme an den Schlussberatungen. Aber eigentlich haben wir das selbst verschuldet.
Unter dem Eindruck des Unabwendbaren haben wir wie kleine Trotzköpfe darauf verzichtet anwesend zu sein, wenn unser Ende, auch das Ende meines Bistums Freiburg als weltlicher Macht, besiegelt wird.
Aber hätten wir überhaupt etwas ändern können?
Die weltlichen Fürsten, die links des Rheins von Frankreich ihrer Besitzungen beraubt wurden wollten Kompensation. Diese haben sie bekommen – nur die Kirche wird keine Kompensation erhalten.
Der immerwährende Reichstag in Regensburg trat 1594 an die Stelle der immer wieder einberufenen zeitlich begrenzten Reichstage. Statt regelmäßiger Kongresse gab es nun ein dauerhaftes Podium für die Verhandlungen der Fürsten des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation.
Dieser Reichstag beschloss am 25. Februar 1803, heute vor 205 Jahren, unter dem Eindruck der an Frankreich verlorenen linksrheinischen Territorien des Reiches, den Reichsdeputationshauptschluss.
In diesem wurde beschlossen, dass die Fürstentümer, die linksrheinische Gebiete an Frankreich hatten abtreten müssen, mit Gebieten rechts des Rheins entschädigt werden sollten.
Diese geschah auf zwei Wegen:
Zum einen über eine Säkularisierung aller geistlichen Fürstentümer, mit Ausnahme von Mainz, das aber auch alle rechtsrheinischen Besitzungen abtreten musste.
Zum anderen wurden kleine Reichsstände, vor allem also kleinere Territorialstaaten und Reichstände mediatisiert, es wurde ihnen also ihre Reichsunmittelbarkeit, genommen, was unter anderem bedeutete, dass sich nicht mehr als eigenständige Reichsstände unmittelbar am Reichstag vertreten sein konnten, sondern nur noch mittelbar, über die Fürstentümer, denen sie nun zugeteilt wurden und in deren Hoheitsgebiet sie aufgingen.
Im Ergebnis waren die Beschlüsse aber keineswegs nur eine Kompensation für die linksrheinischen Fürstentümer – für einige bedeuteten sie darüber hinaus sogar eine deutliche Vergrößerung. So blieb für Preußen z.B. ein Reingewinn an Einwohnern von ca. 460.000, Baden konnte viermal so viel Fläche gewinnen, wie es linksrheinisch verloren hatte.
Der Reichsdeputationshauptschluss war das letzte große Gesetzt des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation.
Es setzte seinen bereits lange zuvor eingeleiteten Niedergang fort.
Sein Ende fand es am 6. August 1806 mit der Verkündung der Entscheidung Kaiser Franz’ die Kaiserkrone des Reiches niederzulegen – der alle ihm gehörenden Erblande in der Folge als Kaiser von Österreich regierte, aber nun keinen Einfluss mehr auf die Gebiete der anderen Reichsfürsten ausüben konnte.
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