Archiv der Kategorie ‘Hochmittelalter‘


Marta Heberle: Erfurter Latrinensturz (26.Juli 1184)

Samstag, den 26. Juli 2008

„Wäre es nicht so schrecklich, würde ich ja lachen – die feinen Herren haben es nicht anders verdient, aber ach zu schrecklich war es dann doch.
Und der König, der König war auch da, aber er ist nicht gestürzt. Ganz hilflos saß er da oben in einer Mauernische und kam nicht herunter – ganz wie ein kleines Kind, oder nein, wie eine Katze, die nicht mehr vom Baum herunter kommt. Hihi – aber nein, über ein solches Unglück sollte niemand lachen.“
„Beruhige Dich Marta! Was ist denn los, Du bist ja ganz durcheinander. Ich habe auch gehört, dass der König in die Stadt kommen wollte, aber damit haben wir doch nichts zu tun. Halt Dich bloß fern von diesen feinen Leute, das gibt doch nur Ärger und Scherereien!“
„Nein, mit denen lass ich mich nicht ein, was man davon hat, haben wir ja an der Hedwig gesehen – einfach sitzen gelassen hat der hohe Herr sie als sie schwanger war. Erst hat er sich mit dem jungen Ding vergnügt und dann hat er sie in den Dreck getreten – nein, nein so etwas passiert mir nicht!“
„Aber was war denn nun?“
„Vorhin am Brunnen habe ich die Gunda getroffen, die hilft doch manchmal in der Stadt in einer Schenke in der Küche aus, du weißt schon, wenn hoher Besuch erwartet wird. Und die Gunda hat mir erzählt, was heute in der Stadt passiert ist. Die feinen Herren waren alle auf der Burg versammelt, der König war auch da – stell Dir vor der König! Und sie alle sind in die Latrine gefallen!“
„In die Latrine?“
„Ja, der Boden ist gebrochen und dann saßen sie alle drunten in der stinkenden Grube! Nur der König nicht, der ist wie auf einem Thron im Gemäuer sitzen geblieben.“
„Gott beschütze den König!“
„Ja, ihm ist nichts geschehen, aber er ist auf sein Pferd gesprungen und aus der Stadt galoppiert, sobald er wieder festen Boden unter den Füßen hatte. Aber er hat viele seiner hohen Herren verloren. Gunda sagte, sie sind in der Scheiße erstickt. Stell Dir das einmal vor!“

Am 26. Juli 118 kam auf der Burg in Erfurt der königliche Hoftag unter Heinrich VI. zusammen, abweichende Berichte nennen die Domprobstei des Erfurter Marienstiftes als Versammlungsort. Heinrich VI., war der zweite Sohn Kaiser Friedrich I. Barbarossa und wollte in Erfurt einen Streit zwischen dem Mainzer Erzbischof Konrad I. und Landgraf Ludwig III. von Thüringen schlichten.
Aus diesem Anlass versammelte sich der König mit einem großen Gefolge und zahlreichen Bürgern von Erfurt in der erzbischöflichen Burg der Stadt. Dort traten sie im oberen Stockwerk, dessen Bodenbalken alt und morsch waren zusammen. Unter dem Gewicht der versammelten Menschen gaben die Balken schließlich nach, sodass zahlreiche Männer eine oder sogar zwei Etagen hinabstürzten. Alle, die nicht in den Fensternischen saßen, fielen in die seit längerer Zeit nicht entleerten Latrine, die sich unter dem Saal befand, und erstickten oder ertranken, andere wurden von herabstürzenden Balken erschlagen. Ein Teil der Verunglückten konnte mit großem Aufwand gerettet werden.
Zu den Opfern des Latrinensturzes von Erfurt gehörten unter anderem Heinrich von Schwarzburg, Friedrich von Abenberg, Burkard von Wartberg und Beringer von Mellingen.
König Heinrich VI. stürzte nicht hinab, da er in einer der Fensternischen gesessen hatte, von dort musste er mit Hilfe von Leitern gerettet werden.
Es wird berichtet, der König sei von diesem Ereignis dermaßen geschockt gewesen, dass er Erfurt umgehend verlassen habe.

Hartwig auf dem Felde: Constitutio de feudis (28. Mai 1037)

Mittwoch, den 28. Mai 2008

Die Rechte der einfachen Vasallen wurden gestärkt. Ein bemerkenswerter Schachzug unseres Kaisers, der sich mit dieser Taktik der Unterstützung des niederen Adels sicher sein kann. Wer weiß schon, wozu diese Unterstützung einst noch gut sein wird. Mit Sicherheit hat sich der Kaiser etwas bei seinem Vorgehen gedacht, das über die momentane Situation hinausgeht.
Abzuwarten bleibt, welche Auswirkungen die Entscheidung über die Erblichkeit der Lehen auch für die kleinen Vasallen in den nächsten Jahren haben wird. Mit Sicherheit wird diese Gruppe erstarken und sich zu Höherem berufen fühlen, ich kann es förmlich vor mir sehen, wie so ein ungehobelter Bauer aus der Provinz auf einmal an den Hof kommt und immer mehr Rechte für sich einfordert.
Noch bin ich mir nicht schlüssig, ob der Triumph über diesen aufsässigen Erzbischof es wert war, das Risiko einer weitreichenden gesellschaftlichen Umschichtung in Kauf zu nehmen. Aber vielleicht irre ich mich ja auch und alles bleibt weitgehend wie es zur Zeit ist.
Vielleicht ergibt sich für eine wie mich durch diese Veränderung aber auch eine großartige Chance. Vielleicht werden mehr Herren den Anspruch stellen, einen weltoffenen und modernen Haushalt zu führen, sodass ich mit meiner Laute und meinen Liedern ein größeres Publikum erreichen kann. Jetzt werde ich auf jeden Fall an den nächsten großen Hof ziehen, um diese sensationelle Neuigkeit aus Italien weiterzugeben. Der Burgherr und seine Vertrauten werden mir für diese Nachricht aus der Hand fressen und besonders großzügig sein. Und die Hofdamen erst – sicherlich werde ich die nächsten Nächte nicht alleine verbringen. Welch herrliche Aussicht. Wenn es danach geht, darf der Kaiser gerne häufiger von sich Reden machen, denn dann steigt das Interesse an meinen Diensten rasch an.

Am 28. Mai 1037 erließ Konrad II. während der Belagerung Mailands ein Gesetz, das die Rechtsverhältnisse der Lehnsträger regeln sollte. Die Bischöfe in Norditalien hatten durch die Schenkung zahlreicher Ländereien und anderer Güter eine mächtige und weitgehend selbständige Stellung erreicht, die sich in erster Linie auf ihre Vasallen stützte. Da die Bischöfe ihre Besitzungen nicht alleine verwalten und bewirtschaften konnten, vergaben sie sie an Lehnsmänner, die als Gegenleistung bestimmte Dienste verrichten mussten, so z.B. den Kriegsdienst. Diese Vasallen, Capitane genannt, hatten in den meisten Fällen eine gesicherte Stellung gegenüber ihren Herren, da durch den Kriegsdienst eine enge Bindung zwischen ihnen bestand. So hatten die Capitane in der Regel die Erblichkeit ihrer Lehen durchgesetzt. Sie selber verwalteten die ihnen überlassenen Lehen nur in Einzelfällen. Zumeist vergaben sie diese an Unter- oder Aftervasallen, die später als Valvassoren bezeichnet wurden. Diese Untervasallen verfügten über keine abgesicherte Stellung gegenüber ihren Herren, vielmehr waren sie deren Willkür ausgeliefert; so konnten ihnen sogar ihr Lehen entzogen werden.
Diese Situation war die Hauptursache für die Unruhen der Jahre 1035 bis 1037. Direkter Auslöser war Aribert II., Erzbischof von Mailand, der 1035 einem Vasallen sein Lehen entzogen hatte. Daraufhin entstand der so genannte Valvassorenaufstand, der sich nicht allein auf Mailand beschränkte, sondern auch auf die umliegenden Gebiete übergriff.
Anfang des Jahres 1037 erreichte Konrad II. mit seinem Heer Mailand, den Ausgangspunkt der Unruhen.
Nur kurze Zeit nach der Ankunft des Kaisers brach ein Tumult aus. Dieser war die Folge eines Gerüchts, das besagte, Konrad II. habe Mailand das Bistum Lodi entzogen. Die Mailänder befürchteten eine Schmälerung ihrer Interessen, wogegen sie lautstark protestierten. Außerdem forderten die Valvassoren die Anerkennung ihrer Gleichstellung. Zu einer Entscheidung in diesem Fall aber fehlte es dem Kaiser sowohl an einem vollständigen Überblick über die Situation als auch an ausreichend Truppen, die im Falle eines gewaltsamen Einschreitens nötig gewesen wären. Aus diesen Gründen zog sich der Kaiser vorerst nach Pavia zurück, wo er Mitte März einen Hoftag abzuhalten gedachte. Auf dem Hoftag in Pavia wurden die Übergriffe Ariberts angeklagt und es kam zum endgültigen Bruch zwischen dem Kaiser und dem Erzbischof von Mailand. Aribert, der wegen Hochverrats verhaftet wurde, gelang schließlich die Flucht nach Mailand. Die Vorbereitungen auf eine kämpferische Auseinandersetzung zwischen Kaiser und Erzbischof wurden von beiden Seiten vorangetrieben.
Zu einem direkten Aufeinandertreffen der beiden Parteien kam es zunächst nicht. Stattdessen verwüsteten und brandschatzten die kaiserlichen Truppen auf ihrem Weg nach Mailand die Umgebung. Drei Meilen entfernt von der Metropole errichteten sie ihr Lager. Immer wieder wurden Angriffe auf die Stadt verübt oder Ausfälle der Belagerten pariert. Keine der beiden Seiten konnte einen durchschlagenden Erfolg erringen, sodass der Belagerungszustand noch bis Ende Mai anhielt.
Kurz vor dem Abbruch der Belagerung erließ Konrad II. am 28. Mai 1037 Lehnsgesetz - Constitutio de feudis.
Das Gesetz zielt auf die Gleichstellung und Sicherung der Rechte aller Lehnsträger von Reichs- und Kirchenlehen ab. Im Wesentlichen enthält es folgende Aspekte: die Sicherung des Besitzes der Vasallen gegen willkürliche Handlungen der Seniores wie Verdrängung vom Lehen oder Veräußerung des Lehens, außerdem wurde die Erblichkeit der Lehen garantiert.
Mit diesem Gesetz wird die Stellung der Untervasallen rechtlich abgesichert. Es wird festgelegt, dass Inhaber von Reichs- und Kirchenlehen ihren Besitz nicht ohne eindeutigen Schuldnachweis und den Urteilsspruch ihrer Standesgenossen verlieren konnten. Diese Bestimmung hatte auch rückwirkende Geltung, betraf folglich auch das von Aribert eingezogene Lehen, das Auslöser der Unruhen gewesen war.
Beiden Parteien, sowohl dem Lehnsmann als auch dem Lehnsherrn, wurde durch die Konstitution das Recht eingeräumt, im Streitfalle das königliche Gericht anzurufen. Bei den großen Vasallen fungierte der König persönlich als oberster Richter.
Eine bedeutende Neuerung in Bezug auf das bisherige Verfahren war auch die aufschiebende Wirkung der Urteilsschelte. Der Vasall blieb laut Gesetz bis zum endgültigen Urteilsspruch im Besitz des Lehens. Das bedeutete, dass der Senior nicht mehr das Recht besaß, das Lehen sofort einzuziehen, auch wenn das Urteil letztendlich für ihn sprach.
Außerdem wurde in der Constitutio de feudis festgelegt, dass der Senior nicht ohne Zustimmung des Vasallen über die Lehen verfügen darf, weder durch Tausch, Prekarie noch libellarische Verleihung.
Ein weiterer wesentlicher Punkt des Gesetzes Konrads II. ging auf die Forderung der Vasallen nach der Erblichkeit ihrer Lehen ein. In der Urkunde vom 28. Mai 1037 wurde die Vererblichkeit schriftlich fixiert. Die Lehen waren im Mannesstamme erblich. War kein Sohn vorhanden, so folgte der Enkel. Sollte weder ein Sohn noch ein Enkel vorhanden sein, erbte der Bruder des Lehnsträgers. Dessen Anspruch auf das Lehen ergab sich aus dem gemeinsamen Vater. Beim Übergang des Lehens an einen Erben war die gewohnheitsrechtliche Abgabe von Pferden und Waffen an den Herrn zu entrichten.
Das Gesetz zielt auf die Gleichstellung und Sicherung der Rechte aller Lehnsträger von Reichs- und Kirchenlehen ab. Im Wesentlichen enthält es folgende Aspekte: die Sicherung des Besitzes der Vasallen gegen willkürliche Handlungen der Seniores wie Verdrängung vom Lehen oder Veräußerung des Lehens, außerdem wurde die Erblichkeit der Lehen garantiert.
Jeder Verstoß gegen dieses Gesetz sollte mit einer Strafe in Höhe von 100 Pfund Gold belegt werden. Diese Summe war jeweils zur Hälfte an den Geschädigten und an die kaiserliche Kammer zu entrichten.
Mit diesem Gesetz zeigt Konrad II. deutlich, auf wessen Seite er in dem Konflikt steht. Die Bischöfe der Lombardei, besonders Aribert, wurden durch die Bestimmungen hart getroffen, da diese ihrer willkürlichen und unterdrückenden Haltung den Vasallen gegenüber entgegenwirkten. Sowohl die Begünstigung der Markgrafen als auch das Eingehen auf die Forderungen der Valvasoren stellten einen großen Rückschlag für die Politik der lombardischen Bischöfe dar.
Gleichzeitig erzielte die Constituto de feudis eine andere Wirkung, nämlich Aribert die Vasallen abspenstig zu machen und zugleich für die Interessen Konrads zu gewinnen.
Zu erwähnen ist außerdem die Absicht des Kaisers, die Aussöhnung der Lehnsherren und der Vasallen zu erreichen und damit ihre militärische Stärke zu erhalten, die dem Senior bzw. im Endeffekt auch dem Kaiser dienen sollte.

Jean de Rondiseur: Fall von Akkon (18.Mai 1291)

Sonntag, den 18. Mai 2008

Mon Dieu, die Stadt ist nicht länger zu halten. Der Untergang droht nun endgültig und Gott stehe uns in dieser bitteren Stunde bei, denn die Ungläubigen werden nicht zimperlich mit uns umgehen. Warum nur überlässt Gott uns diesem Schicksal?
Wir alle haben für die gute Sache gekämpft, viele meiner Brüder haben in diesem Kampf ihr Leben gelassen, wie es scheint vergeblich, denn wenn kein Wunder geschieht werden wir den heutigen Tag nicht überstehen. Und sollte diese Stadt fallen, dann ist auch der Kampf der gesamten Christenheit in Gefahr, denn dann haben wir auch den letzten uns noch verbliebenen Posten in Outremer verloren.
Nun ist endlich die so lang erhoffte Verstärkung eingetroffen, aber wie es scheint zu spät. Selbst wenn wir fast 20.000 Männer aufbieten können, scheint unser Heer im Vergleich zu den Ungläubigen verschwindend gering, denn wohin das Auge blickt, sieht es nur feindliche Kämpfer, sie scheinen wirklich überall zu sein. Sobald einer von ihnen zurückgedrängt oder erschlagen wurde, scheinen zehn frische Männer an seine Stelle zu treten – wie sollen wir dieses Übermacht nur standhalten.
Rüsten wir uns also für einen weiteren Tag des Widerstandes und legen unser Leben erneut in die Hand Gottes. Sein Wille wird geschehen!

Darstellung der Belagerung von Akkon. Bild von Paperty, um das Jahr 1840

Die Belagerung von Akkon, einer Stadt im Norden des heutigen Israels, war im Jahr 1291 die letzte Kreuzfahrerbastion im Königreich Jerusalem. Mit dem Fall der Stadt war das Ende der Kreuzzüge besiegelt.
Die Belagerung Akkons begann am 6. April 1291 und wurde vom Mamelukensultan Chalil angeführt. Der Belagerung war die Forderung des Sultans Qalawun an die Stadt Akkon vorausgegangen, die Keuzfahrer an ihn auszuliefern und zudem eine extrem hohe Summe an ihn zu entrichten. Da sich die Stadtväter von Akkon weigerten, auf diese Forderungen einzugehen, stellte Sultan Qalawun, unter dem Vorwand nach Afrika ziehen zu wollen, ein Heer zusammen. Doch sein Vorhaben konnte er nicht mehr umsetzten, da er noch 1290 verstarb. Von diesem Zeitpunkt an, führte Sultan Chalil die Pläne seines Vaters fort.
Am 18. Mai 1291 gelang den Mameluken nach etwa sechswöchiger Belagerung der Durchbruch am St.-Lazarus-Tor von Akkon. Die Kreuzfahrer konnten dem Ansturm nicht länger standhalten, obwohl am 2.Mai zusammen mit Heinrich II. von Zypern 2000 Mann Verstärkung eingetroffen waren. Überlieferungen sprechen von 15.000 Bewaffneten auf Seiten der Kreuzfahrer, zu denen rund 40.000 Stadtbewohnern, also auch Frauen, Kinder und Greise, hinzukamen. Auf der Seite der Mameluken sollen bis zu 60.000 Reiter und 160.000 Fußsoldaten gestanden haben. Diese Zahlen sind allerdings nicht verifiziert.
Mit dem Einfall des Heeres des Sultans in die Stadt begannen blutige Straßenkämpfe, die bis zum 28. Mai andauern sollten. In dieser Phase ließen die Muslime keine Gnade gegenüber den Christen und den Einwohnern von Akkon walten. Sie drangen immer weiter in Richtung der Eisenburg vor, in der sich die wenigen Bürger und die verbliebenen Kreuzritter unter der Führung von Guillaume de Beaujeu verschanzt hatten.
In der Folge des Falls von Akkon hatten die Christen im Nahen Osten einen schweren Stand, da die Mameluken ihnen gegenüber keine Gnade walten ließen. Im Jahre 1302 gingen schließlich mit der Festung Ruad in der Stadt Gibelet (in der Grafschaft Tripolis im heutigen Libanon) die letzten Reste der Kreuzfahrerstaaten im Nahen Osten verloren.

(Das Bild zeigt Darstellung der Belagerung von Akkon. Es stammt von Paperty und wurde um das Jahr 1840 gemalt)

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