Archiv der Kategorie ‘4. Jahrhundert‘


Flavius Secundus Arcadius – Palastwache: Tod Valentinians II. (15. Mai 392)

Freitag, den 15. Mai 2009

Etwas ist seltsam in diesem Raum, er wirkt so anders, so still, so vollkommen still. - Da, da hängt etwas, nein, nicht etwas, sondern jemand! Die Kleider, es muss der Kaiser sein. Valentinian, es muss Valentinian sein, der dort hängt. Vielleicht ist er noch zu retten, vielleicht ist noch ein Hauch Leben in ihm. Schnell, schnell, Beeilung, dann kann ihm noch geholfen werden, schließlich ist er der Kaiser.
Doch nein, er ist schon ganz kalt und starr. Jede Hilfe kommt zu spät. Er ist tot. Der Kaiser ist tot!
Die gesamte Palastwache muss informiert werden, sofort!


Es darf keine Zeit verloren werden, denn es muss herausgefunden werden, ob der Kaiser seinem Leben selbst ein Ende setzte oder ob Valentinian durch fremde Hände starb.
Niemand darf den Palast verlassen, niemand darf die Stadt verlassen! Dieser Befehl muss auf dem schnellsten Wege zu allen Wachen an den Toren gelangen. Sie müssen alle zwielichtigen Personen genau befragen und verhören. Sollte hier ein Mord vorliegen, dann muss er aufgeklärt werden. Es geht schließlich um den Kaiser.
Auch Arbogast muss sofort über den Vorfall hier in Vienne informiert werden, einer der mächtigsten Männer im Reich, wenn nicht sogar der mächtigste. Aber auch Ostrom sollte unterrichtet werden. Sofort muss sich ein Bote auf den Weg zu Theodosius machen.
Die Auswirkungen auf das Reich sind nicht abzusehen. Die Nachfolge muss zügig geregelt werden, damit das Reich in diesen schweren Zeiten nicht kopflos dasteht. Die Probleme scheinen kein Ende zu nehmen und jetzt ist der Kaiser tot, womöglich ermordet.

Der Kaiser des Altrömischen Reichs Valentinian II. wurde am 15. Mai 392 im Palast in Vienne tot aufgefunden.
Die genauen Umstände seines Ablebens sind dabei nicht geklärt, sowohl von erhängen als auch von einer Erdrosselung im Bad ist die Rede. Ob es sich um einen Mord oder einen Suizid handelte ist ebenfalls unklar.
Valentinian, mit vollem Namen Flavius Valentinianus, kam im Jahr 371 in Trier, dem damaligen Augusta Treverorum, zur Welt und war von 375 an römischer Kaiser. Diese Position teilte er sich mit seinem Halbbruder Gratian und seinem Onkel Valens. Das römische Reich wurde unter dem Kaiserkollegium aufgeteilt, sodass Valentinian für Italien sowie die beiden Provinzen Illyrien und Afrika zuständig war, während Gratian die transalpinen Provinzen verwaltete und sein Onkel Valens für den Osten des Reiches zuständig war. Nach dem Tod Valens folgte ihm 379 Theodosius I. als Herrscher über Ostrom. Für Gratian, der 383 verstarb, wurde kein neuer Nachfolger gesucht, seine Position übernahm sein Halbbruder Valentinian.
Die Geschicke über das Herrschaftsgebiet Valentinians übernahmen zunächst seine Mutter Justina sowie Gratian, was in erster Linie am jugendlichen Alter des Kaiser lag. Ein weiterer bedeutender Berater des jungen Kaisers war Bauto, ein fränkischer Heermeister.
Auch in späteren Jahren, als Valentinian in Trier und Vienne residierte, regierte er nur bedingt selbständig, was vor allem an der mächtigen Stellung des Heermeisters Arbogast (vermutlich Sohn des Bauto) lag, der der eigentliche Herrscher über das Weströmische Reich war. Diese Machtkonstellation wird an einer Szene besonders deutlich: Der Kaiser überreichte dem Heermeister seine Entlassung, doch dieser zerriss die Papiere einfach und weigerte sich, seinen Posten zu räumen. Da Theodosius ihn eingesetzt habe, könne er auch nur von diesem entlassen werden. So berichtet es zumindest der spätantike Historiker Zosimos.
Arbogast ist es auch, dem eine Mitwirkung am Tod Valentinians II. nachgesagt wird. Ob er einen Mord in Auftrag gegeben hat oder direkt am Tod des Kaisers beteiligt war ist allerdings unklar. Es könnte auch sein, dass Valentinian so sehr unter der Bevormundung des Heermeisters gelitten hat, dass er seinem Leben selbst ein Ende setzte. Letztere Variante erscheint auf Grund von Quellen, die darüber berichten, dass der Kaiser unter dem Verhältnis zu Arbogast gelitten habe, als durchaus wahrscheinlich.
Nach dem Tod des Kaisers ersuchte Arbogast Theodosius um die Ernennung eines Nachfolgers, doch dieser ließ sich sehr viel Zeit. Nach drei Monaten schließlich schritt der Heermeister zur Tat und ernannte mit Flavius Eugenius selbst einen Nachfolger.
Arbogast selbst kam auf Grund seiner Abstammung und Religion nicht als Kaiser in Frage. Die Tatsache, dass er Germane und Heide war, machte ihn für das römische Reich nicht tragbar, ansonsten wäre er durchaus denkbar gewesen, dass er sich selbst auf den vakanten Thron gesetzt hätte.

Josephus Marcinius, christlicher Gemeindevorsteher: Christenverfolgung im Römischen Reich (23. Februar 303)

Samstag, den 23. Februar 2008

Brüder und Schwester seid gewarnt! Wie mir ein Vertrauter aus dem Kaiserpalast heute in aller Verschwiegenheit mitteilte befinden wir uns in ernsten Schwierigkeiten, denn der Kaiser soll nun endgültig so weit gegangen sein, die Verfolgung unserer Glaubensbrüder und -schwestern mit aller Macht vorantreiben zu wollen. Wenn seine Worte wahr sind, dann wird uns nur noch die Flucht retten!Christenverfolgung mit abgerichteten Tieren, dargestellt in einem Mosaik. Copyright: Thomas Ihle
Sammelt also eure Familien um euch und verlasst die Heimat, wie es seinerzeit Moses mit den Seinen getan hat. Der Glaube an Gott wird euch dabei jeder Zeit eine Stütze sein, möge die Not auch noch so groß sein.
Wie mir ein Mitglied meiner Gemeinde verriet, mit dem ich über meine heutigen Erkenntnisse beraten habe, soll es an einigen Orten Zusammenkünfte einiger Männer geben, die bereit sind unseren Glauben um jeden Preis zu verteidigen und ihn gleichzeitig weiter verbreiten möchten. Doch ich kann niemanden mit reinem Gewissen raten sich diesen Männern und Frauen anzuschließen.
Die Entscheidung möge jeder für sich und seine Familie treffen.

Am 23. Februar des Jahres 303 erließ der römische Kaiser Diokletian ein Edikt, das die Christenverfolgung im Römischen Reich einleitet. Durch das Edikt wurden außerdem Gottesdienste verboten sowie die Zerstörung von Gotteshäusern und die Verbrennung religiösen Schriften angeordnet. Zudem besagte es, dass alle Christen ihre Bürgerrechte verlieren und christliche Staatsbeamte inhaftiert werden sollten.
Begründung für diese Maßnahmen war, dass sich römischer Staat und Christentum nicht miteinander vereinbaren ließen, für die Römer waren beide Institutionen nicht voneinander zu trennen, während das Christentum einen Ausschließlichkeitscharakter vertritt. Die Problematik lag darin, dass sich Diokletian als Erster der Tetrarchen als Verkörperung des römischen Gottes Jupiter betrachtete – er war folglich ein Mensch mit göttlichem Charisma, was die Anhänger des Christentums nicht akzeptieren konnten. In seiner Funktion als Vertreter Jupiters auf Erden hatte Diokletian auch auf die Einhaltung der festgeschriebenen Opferdienste zu achten und griff schließlich ein als ihm berichtet wurde, dass Anhänger der christlichen Religion sich weigerten den althergebrachten römischen Göttern zu opfern. Büste von Kaiser Diokletian
Die Umsetzung des von Diokletian erlassenen Edikts war in den verschiedenen Reichsteilen sehr unterschiedlich, während es vor allem im Ostteil des Reiches zu blutigen Verfolgungen sowie zahlreichen Hinrichtungen kam und wurden sogar noch intensiviert als Diokletian im Jahr 305 freiwillig abdankte und Galerius sein Nachfolger wurde.
Diokletian, der von 284 bis 305 römischer Kaiser war und in dieser Zeitspanne zahlreiche Reformen auf den Weg brachte, war nicht der erste Herrscher, der die Christen verfolgte. Die ersten organisierten Verhaftungen von Christen unternahm Kaiser Nero im Jahr 64. Allerdings beschränkten sich, die von ihm eingeleiteten Maßnahmen auf die christliche Gemeinde Roms, der vorgeworfen wurde, den Brand Roms verursacht zu haben.
Auch die römischen Kaiser Domitian (81-96), Decius (248-251) und Valerian (253-269) führten Christenverfolgungen durch.