Archiv der Kategorie ‘Kriege und Militärgeschichte‘


Flugblatt: Wahl zum Rheinisch-Deutschen Nationalkonvent (24. Februar 1793)

Sonntag, den 24. Februar 2008

Aufruf an die unterdrückten Menschen in Deutschland, im Namen der Fränkischen Republik von Custine, Fränkischen Bürger und General der Republikanischen Armeen.
Für den 24. Februar wird zur Wahl des Rheinisch-Deutschen-Nationalkonventes aufgerufen!
Euer eigener ungezwungener Wille soll Euer Schicksal entscheiden, indem die Repräsentanten des Konvents am besagten Tag gewählt werden.
Fränkischer Bürger und General der Republikanischen Armee, Custine

Unter der Mainzer Republik wird der Zeitraum vom 21. Oktober 1792 bis zum 23. Juli 1793 verstanden. In dieser Zeitspanne haben die französischen Besatzer zusammen mit den deutschen Jakobinern versucht, das linksrheinische Gebiet zwischen Bingen, Mainz und Landau zu einer Republik nach französischem Vorbild, umzugestalten.
Die Mainzer Republik umfasste also nur den relativ kurzen Zeitraum von neun Monaten. Die Kürze ihres Bestehens spiegelt aber nicht die Bedeutung wider, die die Mainzer Republik in der deutschen Geschichte einnimmt.
Nach der preußisch-österreichischen Niederlage bei Valmy, stieß der französische General Custine im September/Oktober 1792 mit seiner Armee von Landau über Speyer und Worms bis nach Mainz vor. Mit diesem Vorstoß hatte Custine eines der politisch zersplittertsten Gebiete des Reiches unter seine Kontrolle gebracht. Unzählige Feudalherren, angefangen beim Kaiser, übten ihre absolutistische Herrschaft in diesem Gebiet aus. Die Gesellschaftsstruktur rund um und auch in Mainz war vom Ancien Regime geprägt. Die Besitzverhältnisse sahen dementsprechend aus. Adel und Geistliche stellten einen sehr geringen Bevölkerungsanteil von etwa 5%, besaßen aber ca.60% des Landes. Das Bürgertum, die Mehrheit der Bevölkerung, hatte dagegen nur sehr wenig Grundbesitz. Der große Teil der Bevölkerung lebte auf dem Land und hatte einen deutlich geringeren Lebensstandart als die Stadtbewohner. Das diese Konstellation ein gewisses Konfliktpotential barg, ist offensichtlich.
Auf seinem Weg nach Mainz hatte sich Custine bemüht, die Bevölkerung als einen potentiellen Partner zu behandeln, ganz nach seinem Motto „Friede den Hütten, Krieg den Palästen“. Mit dieser Vorgehensweise schaffte es der General, vor allem die Landbevölkerung zu beeindrucken und zu einem nicht geringen Teil für die französische Sache zu gewinnen.
Nach nur kurzer Belagerung kapituliert Mainz am 21.Oktober 1792. Damit hatte die Mainzer Republik ihren Anfang gefunden.
Unmittelbar nach der Kapitulation begründeten Professoren und Studenten der Universität, sowie einige Kaufleute der Stadt eine Gesellschaft der Freunde der Freiheit und Gleichheit. Diese Gesellschaft fand bei den französischen Besatzungstruppen rege Unterstützung, ebenso wie die anderen Jakobinerklubs, die im linksrheinischen Gebiet zwischen Bingen, Mainz und Landau entstanden sind. Jakobinischer FreiheistbaumDer französische General Custine verkündete in einer Proklamation vom 25. Oktober 1792, dass die kurfürstliche Regierung in Mainz vorerst im Amt belassen werden sollte; so lange, bis das Volk einen eigenen Willen verkündet. Ein für eine Besatzungsmacht eher untypisches Verhalten, doch entsprach es dem französischen Bestreben, nicht als Unterdrücker, sondern als Befreier gekommen zu sein.
In allen Orten, in denen sich die Bevölkerung für die Ideen der Franzosen begeisterte, wurden die so genannten Freiheitsbäume errichtet. So auch auf dem Mainzer Höfchen.
Trotz aller Bemühungen der Jakobiner und Franzosen, die Bevölkerung von den revolutionären Ideen zu überzeugen, ließ sich diese nicht im gewünschten Maße gewinnen. Aus diesem Grund beschloss der Pariser National Konvent am 15. Dezember 1792, dass die Revolution in den besetzten Gebieten umgesetzt werden solle. Dieser Beschluss stellte eine Wende in der Besatzungspolitik der Franzosen dar.
Ab Anfang Januar 1793 traten die aus Paris gesandten Kommissare in das Zentrum der Mainzer Verwaltung. Ihnen ging es darum, die französische Staatsorganisation in den besetzten Gebieten durchzusetzen und die Wahlen zum Rheinisch-Deutschen-Nationalkonvent am 24. Februar durchzuführen.
Diese Bemühungen stießen bei der Bevölkerung auf wenig Gegenliebe, zum Teil sogar auf erheblichen Widerstand. Diese Umstände führten dazu, dass vor den Wahlen ein Eid mit folgendem Wortlaut abgelegt werden musste:
„Ich N.N., schwöre treu zu sein dem Volke und den Grundsätzen der Freiheit und Gleichheit und entsage hierdurch feierlichst sowohl dem Kurfürsten (oder wenn es in anderen Gegenden ist, dem Bischofe zu Worms oder zu Speyer, dem Kaiser als Grafen von Falkenstein, dem Fürsten von Nassau-Weilburg) und seinem Anhang als auch allen meinen bisher genossenen Privilegien und Vorrechten.“
Die Proteste, die sich gegen diesen Eid richteten, waren enorm. Und auch die Wahlbeteiligung war in vielen Orten äußerst gering. Es ist allerdings anzumerken, dass diese Wahlen zum Rheinisch-Deutschen Nationalkonvent am 24. Februar 1793, auch wenn sie zahlreiche Schwächen aufwiesen, die ersten Wahlen in Deutschland waren, die dem Prinzip der Volkssouveränität verpflichtet sind, waren.
Am 17.03.1793 trat der Rheinisch-Deutsche Nationalkonvent zusammen. Er stellte gewissermaßen den Höhepunkt der Revolutionskampagne in der Mainzer Republik dar. Der Nationalkonvent sollte in Zukunft die Belange der Republik vertreten und die revolutionären Gedanken in geltendes Recht umsetzen.
Nur einen Tag später, erklärte das Parlament die linksrheinischen Gebiete für unabhängig und proklamierte den Rheinisch-Deutschen Freistaat.
Bereits am 21. März beschlossen die Abgeordneten, den Antrag auf Vereinigung des Rheinisch-Deutschen Freistaates mit Frankreich zu stellen. Wenige Tage danach, am 30. März, wurde dieses Ansinnen von Pariser Nationalkonvent angenommen.
Inzwischen hatten sich die kaiserlichen Armeen erholt und zum Gegenschlag ausgeholt. Sie eroberten das Mainzer Umland und belagerten die Stadt Mainz. In der Folge der Belagerung wurde der Konvent aufgelöst und zahlreiche Abgeordnete flohen aus der Stadt.
Am 22. Juli 1793 kapitulierte Mainz. Das Ende der Mainzer Republik war damit besiegelt und der Versuch die Ideen der französischen Revolution in Deutschland umzusetzen gescheitert.

Patriarch Filaret: Wahl von Michail I. Romanow zum russischen Zaren (21. Februar 1613)

Donnerstag, den 21. Februar 2008

Ich bin am Ziel angekommen. Endlich ist es vollbracht – nun zwar nicht für mich. Aber mein Sohn ist auf dem Thron.
Wer hätte das jemals gedacht? Nach den Intrigen des schändlichen Godunov und dem schwachsinnigen Balg, das auf dem Zarenthron saß und nichts besseres wusste als ab und an mit den Glocken zu bimmeln, in dessen Namen er alles verfügte.
Ikone von Patriarch FilaretMeiner Familie hat Godunov, der sich erdreistete sich selbst zum Zar zu erheben, alles genommen. Nun fast alles.
Mich hat er zum Mönch scheren lassen und ins Kloster geschickt. Mich gar gezwungen, den Namen Filaret anzunehmen.
Am Ende aber war doch alles zu meinem Vorteil. Vielleicht hatte Gott dies von Anfang an für mich vorgesehen.
Nur so konnte ich den Weg bis zum Thron des Patriarchen einschlagen.
Nur so konnte ich mit meiner Autorität meinem Sohn zum Platz auf dem Zarenthron verhelfen – auch wenn ich kurzzeitig in Erwägung zog, einen anderen in diese Position zu bringen.
Aber nun bin ich angekommen! Die Macht liegt in der Hand meiner Familie und bei mir.
Ich bin der „Große Herrscher“, auch wenn mein Sohn auf dem Thron sitzt.

Mit der Thronbesteigung Michail Fjodorowitsch Romanow auf den russischen Zarenthron als Michael I. endete in Russland die Smuta, die „Zeit der Wirren“ und es begann die Dynastie der Romanows, die bis 1918 das Land regieren sollte, seit dem Beginn des 18. Jahrhunderts durch Vereinigung mit einer deutschen Familie als Dynastie Romanow-Holstein-Gottorp.
Der Beginn der „Zeit der Wirren“ ist nicht klar festzumachen.
Einige Historiker sehen ihren Beginn bereits am 15.5.1591, als mit Dimitri Iwanowitsch der jüngere Bruder von Zar Fjodor I. starb – bis heute ist nicht geklärt ob durch einen Mord oder an den Folgen eines epileptischen Anfalls, bei dem er sich selbst erstochen haben könnte.
Die Smuta, die Zeit der Wirren in Russland. Gemälde von Sergey Vasilyevich Ivanov
Damit verlor das Herscherhaus der Rurikiden, das seit der mythologischen Zeit seines angeblichen Stammvaters Rurik immer Einfluss auf die Geschicke Russlands ausgeübt hatte, den letzten Thronfolger und von Fjodor I., der auf Grund seiner etwas seltsam anmutenden Leidenschaft durch Russland zu reisen und die Glocken aller Kirchen im Land zu läuten, den Beinamen „Bellringer“ trägt, war kein Nachwuchs zu erwarten.
Der Zar, der wegen seiner Geistesschwäche die Regierungsgeschäfte einem Regentschaftsrat der Bojaren unter der Führung von Boris Godunov überlassen musste, starb im Jahr 1598. Ein anderes Datum, zu dem man den Beginn der Smuta festmachen kann.
Nach dem Ende der Dynastie der Rurikiden erlangte Boris Godunov als Zar Boris I. den russischen Thron.
Seine Stellung war trotz seiner machtvollen Position nicht unangefochten. Im russischen Volk und, weit wichtiger, in der russisch-orthodoxen Kirche, gab es die weit verbreite Meinung, dass ein Zar nur dann legitim sein könnte, wenn er mit der alten Herrscherfamilie verwandt wäre. Weder die Wahl Godunovs zum Zaren durch eine große Landesversammlung noch die Tatsache, dass er der russisch-orthodoxen Kirche überhaupt erst zur Einrichtung eines eigenen Patriarchats und der dafür notwendigen Zustimmung der übrigen orthodoxen Patriarchen verholfen hatte, stärkten seine Position.
In seiner Regierungszeit kam es durch diese Umstände bedingt zum Auftreten eines Thronprätendenten, der behauptete, er sei der für tot erachtete Dimitri, der 1591 in Wirklichkeit überlebt habe.
Dieser konnte sich ausländische Unterstützung, vor allem aus Polen-Litauen, sichern und ging gegen Godunov vor. Auch der Papst, der sich von einem Erfolg des katholischen Polen eine Remissionierung Russlands erhoffte, erkannte Dimitri als den legitimen Zaren an.
Nach dem Tod Boris Godunovs 1605, dem letzten Zeitpunkt, der teilweise als Beginn der „Zeit der Wirren“ angesehen wird, kam es zu schnellen Wechseln von Thronansprüchen, Zaren und Patriarchen, je nachdem wer gerade die stärkste Position in Russland innehatte.
So kam es auch zum Auftreten eines zweiten „falschen Dimitri“, der sich die Unterstützung des mächtigen Filaret sichern konnte, der aus dem von dem von Godunov bekämpften Adelshaus der Romanows stammte. Er wurde vom zweiten Dimitri zu „seinem Patriarchen“ bestimmt, während der zu diesem Zeitpunkt gewählte Zar Vasilij Sujskij wiederum einen anderen Geistlichen als Patriarchen anerkannte, der den Namen Germogen trug. Dieser aber unterstützte keineswegs Sujskij, sondern Michael, der wiederum der Sohn Filarets war. Michael I. Romanow
Erst, als erneut polnische Truppen in Russland einmarschierten kam es zu einer Sammlungsbewegung und einer nationalen Einigung. Dieses Aufkommen nationaler Strömungen war darin begründet, dass die polnischen Truppen dieses Mal nicht intervenierten, um einem russischen Kandidaten zu unterstützen, sondern in der Absicht, den polnischen König Wladyslaw IV., der nun den Zarenthron für sich beanspruchte, zur Macht in Russland zu verhelfen.
Dies wollten weder die russischen Adeligen noch das russische Volk akzeptieren und so kam es zur erwähnten Sammlungsbewegung, der es schließlich gelang, die Position Michail Romanows zu stärken, so dass dieser am 21. Februar 1613 zum ersten Zaren aus der Familie Romanow gewählt wurde.
Er stand aber bis zu dessen Tod unter maßgeblichem Einfluss seines Vaters, Patriarch Filaret, der de facto die Kontrolle über Russlands hatte und sich dementsprechend auch den Titel „Großer Herrscher“ verleihen ließ, der eigentlich dem Zaren zugestanden hätte.

Captain Beeglow im Gespräch mit dem Magazin Fish’n’Food: Dritter Kabeljaukrieg (19. Februar 1976)

Dienstag, den 19. Februar 2008

Captain Beeglow, wenn Sie auf die letzten 20 Jahre zurückblicken, würden Sie dann heute dem Satz zustimmen, dass die ausgewogene Ernährung unserer Kinder gefährdet ist?

Nein warum denn?

Nun ja, bei genauer Betrachtung der Lage muss man doch feststellen, dass es immer wieder zu Schwierigkeiten oder auch Engpässen bei der Beschaffung von Kabeljau kommt.

Ja, dass schon, dem stimme ich zu.

Und würden Sie dann nicht sagen, dass es passieren könnte, dass unsere Kinder keinen Fisch mehr essen, sich also nicht mehr ausgewogen ernähren? Da es schließlich dazu kommen könnte, dass auch die Fischstäbchenproduktion eingeschränkt wird und in den Schulkantinen keine Fischstäbchen mehr angeboten werden können, was wiederum dazu führen würde, dass unsere Kinder keinen Fisch mehr essen.

Tja, das kann ich nun nicht verstehen, da es ja auch noch anderen leckeren Fisch gibt und nicht nur Kabeljau, für Fischstäbchen kann man schließlich auch Seelachs verwenden. Aber Kabeljau ist ja nun mal das Beste was es so gibt, darum fische ich den ja auch.

Haben Sie denn damit eine Zukunft? Sieht es denn nicht eher so aus, als ob die britischen Fischer immer weiter aus den ertragreichen Fischgründen vertrieben werden und mit leeren Netzen nach Hause zurückkehren.

Sicherlich ist die Situation nicht leicht, aber ich hoffe doch, dass unsere Regierung nun endlich einmal für uns Fischer eintreten wird und damit nicht nur unsere Arbeit würdigt, sondern auch die heimische Fischversorgung schützt.

Kabeljau - Gadus morhua.

Das fiktive Interview mit Captain Beeglow spielt auf die Kabeljaukriege an, die in den Jahren zwischen 1958 und 1976 in der Hauptsache zwischen Island und Großbritannien geführt wurden.
Island, das einen erheblichen Teil seiner Einnahmen aus Fischereiprodukten, vornehmlich deren Export, erwirtschaftet beschloss im Jahr 1952 das 3-Seemeilen-Abkommen, das Großbritannien und Dänemark 1901 im bezug auf die isländischen Fischereigründe ausgehandelt hatten zu kündigen und stattdessen eine Schutzzone von 4 Seemeilen einzurichten. Dieser Schritt wurde auf Grund der modernisierten Fangflotten anderer Nationen als notwendig erachtet, um die isländischen Fischer und ihre Fangausbeute zu sichern, nicht zuletzt auch, um den Staatshaushalt nicht zu gefährden.
In der Folge boykottierte Großbritannien den Import von isländischem Fisch, so dass die isländischen Fischer neue Absatzmärkte erschließen mussten. Mit Hilfe leistungsfähigerer Kühlanlagen erschlossen sich die Märkte in den USA und Russland.
1958 kam es wegen drohender Überfischung zu einer erneuten Ausweitung der Schutzzone auf 12 Seemeilen, woraufhin britische Fischerboote innerhalb dieser Zone von Kriegsschiffen begleitet wurden. Nach einer Beschwerde Islands bei den Vereinten Nationen musste Großbritannien die neue 12-Seemeilen-Grenze akzeptieren und der Erste Kabeljaukrieg war beendet.
Anfang der 1970er Jahre war es erneut zu einem Einbruch der Fischbestände innerhalb der isländischen Hoheitsgewässer gekommen, sodass 1972 eine Ausweitung der Schutzzone auf 50 Seemeilen eingeführt wurde. Durch diese Ausdehnung fühlten sich vor allem Großbritannien und Deutschland benachteiligt, da Island nun rund 30% der Fischereigründe des Nordatlantiks kontrollierte. Ausländische Fischerboote, die in die 50-Seemeilen-Zone eindrangen mussten mit der Zerstörung ihrer Netze und sonstiger Fanggeräte rechnen.
Seinen Höhepunkt erreichte der Zweite Kabeljaukrieg als 1973 ein britischer Trawler von einem isländischen Wachboot beschossen wurde. Deutschland, dessen Fischer ebenfalls von Sabotageaktionen isländischer Fischer betroffen waren, wählte von Beginn an den diplomatischen Weg.Die Auseinandersetzung konnte schließlich dadurch beigelegt werden, dass Sonderrechte in Bezug auf den Fischfang im Nordatlantik gewährt wurden.
1975 wurde die Schutzzone um Island nochmals erweitert, da die bisherigen Maßnahmen keinen durchschlagenden Erfolg gebracht hatten. Bereits 1974 war die Ausweitung der Schutzzone auf 200 Seemeilen angekündigt worden. Dies geschah in Folge eines Urteilsspruchs des Internationalen Gerichtshofes in Den Haag, wo Deutschland und Großbritannien Klage gegen die isländische Ausweitung der Schutzzone eingereicht hatte. Die Richter erklärten, dass eine einseitige Ausdehnung der Schutzzone nicht rechtens sei, forderten die beteiligten Parteien aber gleichzeitig zu einer diplomatischen Lösung des Konflikts auf. Island erkannte dieses Urteil aus Den Haag nicht an und verschärfte die Gangart durch die Ankündigung einer weiteren Ausdehnung der Schutzzone.
Als dieser isländische Beschluss 1975 umgesetzt wurde, schickte Großbritannien wiederum Kriegsschiffe zum Schutz der britischen Fischer in isländisches Hoheitsgewässer. Dennoch beschädigten die Isländer ausländische Fischerboote bzw. Trawler und rammten sogar ein britisches Kriegsschiff.
Im Rahmen dieses Dritten Kabeljaukrieges kam es am 19. Februar 1976 zum Abbruch der diplomatischen Beziehungen zwischen Island und Großbritannien. Am 2. Juni 1976 akzeptierte Großbritannien schließlich die neue 200-Seemeilen-Grenze. Die Erträge der isländischen Fischer konnten in der Folge gesteigert werden.
Nach einem Abkommen der UN von 1982 können Fischereigrenzen inzwischen generell auf 200 Seemeilen ausgedehnt werden.