Archiv der Kategorie ‘Deutsche Geschichte‘


Tod Ludwig von Beethovens (26. März 1827)

Donnerstag, den 26. März 2009

„Schade, schade, zu spät!“

Die Worte „Schade, schade, zu spät!“ sollen die letzten Worte gewesen sein, die der Musiker Ludwig von Beethoven vor seinem Dahinscheiden am 26. März 1827 in Wien geäußert hat.
An seinem Todestag bekam Beethoven Besuch von Hofrat Breuninger, der eine Kiste Rüdesheimer Wein bei sich hatte, die der Musiker bestellt hatte. Beim Anblick der Flaschen soll Beethoven die bekannten Worte geäußert haben und dann versank er in Agonie, einen länger anhaltenden Todeskampf. Gegen sechs Uhr abends starb er dann.
Begraben wurde der berühmte Komponist im Beisein von rund 20.000 Menschen auf dem Währinger Friedhof in Wien. 1888 wurde er exhumiert und auf den Wiener Zentralfriedhof umgebettet, wo sein Grab noch heute besucht werden kann.
Geboren wurde Ludwig van Beethoven am 17. Dezember 1770. Der gebürtige Bonner wuchs in einer Musikerfamilie auf, sodass sein weiterer Lebensweg früh entschieden wurde, zumal sein Vater anstrebte, aus ihm ein musikalisches Wunderkind, vergleichbar mit Mozart, machen wollte.
Im Alter von fünf Jahren erkrankte er an einer Mittelohrentzündung, die nicht erkannt und dementsprechend nicht behandelt wurde. Diese Krankheit wird heute als eine der möglichen Ursachen für die spätere Taubheit Beethovens angesehen.


Neben dem Klavier spielen wurde der junge Beethoven auch in die Instrumente Orgel und Klarinette eingewiesen. Bereits mit 14 Jahren erhielt er eine Stelle als Hoforganist und war bereits in diesen jungen Jahren als Komponist tätig. 1792 ging er dann nach Wien, um Schüler Joseph Haydns zu werden. In Wien wurde er auch von anderen großen Musikern der Zeit, zum Beispiel von Antonio Salieri unterrichtet.
Im Jahr 1793 trat Ludwig van Beethoven zum ersten Mal als Künstler vor ein Publikum , was in den folgenden Jahren zu einer Selbstverständlichkeit werden sollte. Er wurde vor allem für seine Improvisationen bekannt, ebenso wie für seine vollkommen neuartige Kammermusik.
Bis 1819 war Beethoven schließlich vollkommen taub, sodass er weder als Musiker noch als Dirigent auftreten konnte. Das Komponieren gab er jedoch nicht auf.
Im November 1826 erkrankte Ludwig van Beethoven ernstlich. Die Leiden, von denen er sich nicht mehr erholen sollte, sind nach neueren Erkenntnissen vermutlich auf eine Bleivergiftung zurückzuführen.
Ludwig van Beethoven gilt als einer der bedeutendsten Musiker und Komponisten, dessen Werke entscheidenden Einfluss auf Zeitgenossen und Nachfahren hatten und weiterhin haben.

Karl der Große: Divisio regnorum (6.Februar 806)

Freitag, den 6. Februar 2009

Im Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes. Karolus serenissimus augustus, a deo coronatus, magnus pacificus imperator, Romanum gubernans imperium, qui et per misericordiam dei rex Francorum et Langobardorum, an alle Getreuen der heiligen Kirche Gottes und an unsere eigenen Getreuen, an die Gegenwärtigen wie auch an die Zukünftigen. Es ist allen bekannt und, wie wir glauben, niemandem von euch verborgen, dass die göttliche Gnade, durch deren Willen die zum Untergang hintreibenden Jahrhunderte erneuert werden, uns ein großes Gnaden- und Segensgeschenk gegeben hat, indem sie uns drei Söhne schenkte. Sie festigt durch sie einmal nach unserem Willen unsere Hoffnung gegenüber dem Reich, dann aber hebt sie auch die Sorge auf, dass wir von einer eitlen Nachwelt vergessen werden könnten, und so soll es euch nach unserem Willen bekannt sein, dass wir diese drei von Gottes Gnaden unsere Söhne zu unseren Lebzeiten als Mitbesitzer des uns von Gott gegebenen Reiches ansehen wollen und dass wir darum beten, sie nach unserem Hinscheiden aus dieser Sterblichkeit als Erben unseres von Gott bewahrten und auch in Zukunft geschützten Imperiums und Regnums zurücklassen zu können, wenn die göttliche Majestät es will. Wir wollen ihnen aber den Staat nicht in Verwirrung und Unordnung hinterlassen, nicht eine Auseinandersetzung in Zank und Streit um das ganze Reich, sondern wir haben veranlasst, dass, indem wir den Körper des ganzen Reiches in drei Teile zerlegen, genau gekennzeichnet und schriftlich fixiert werde, welchen Teil ein jeder von ihnen regieren und schützen soll. So nämlich soll jeder nach unserer Weisung mit seinem Anteil zufrieden sein und die Grenzen seines Reiches, die ans Ausland stoßen, mit Gottes Hilfe zu verteidigen suchen und Frieden und Liebe seinem Bruder gegenüber beobachten. […]

Übersetzung der „Divisio regnorum“ bei W. Lautemann, Geschichte in Quellen: Mittelalter (3. Aufl. 1989).

Karl der Große, König des Fränkischen Reiches und seit 800 römischer Kaiser, erließ am 6. Februar des Jahres 806 die so genannte „Divisio regnorum“, ein Gesetzt, das die Reichsteilung im Falle seines Todes regeln sollte. Die „Divisio regnorum“ regelte die Aufteilung des Reiches unter den drei Söhnen Karl des Großen - Pippin von Italien, Karl dem Jüngeren und Ludwig dem Frommen.
Entstanden war das Dokument bei einer Reichsversammlung in Diedenhofen, dem heutigen Thionville im französischen Lothringen, die zu Beginn des Jahres einberufen worden war. Anwesend waren neben dem Kaiser und seinen drei Söhnen die Großen des fränkischen Reiches. Alle Anwesenden beeideten die Verordnung, die schließlich auch Papst Einhard überbracht und von diesem unterschrieben wurde.
Ziel dieses Gesetzes war es, Auseinandersetzungen unter den Erben Karls zu vermeiden. Ludwig sollte demnach Burgund und Südgallien erhalten, während Pippin Italien, Bayern sowie Alemannien und Karl das fränkische Kernland zwischen Elbe und Loire zugesprochen wurde. Die Frage des Kaisertums blieb in der „Divisio“ ausgeklammert, von einer Unterordnung der beiden jüngeren Brüder unter den ältesten Sohn Karls ist an keiner Stelle des Dokuments die Rede.
Da Pippin und Karl der Jüngere bereits vor ihrem Vater verstarben, trat die „Diviso regnorum“ allerdings niemals in Kraft.
Der Grund für die Abfassung dieses Reichsteilungsgesetzes ist nicht geklärt. Punkte, die in diesem Zusammenhang immer wieder angeführt werden, sind das fortgeschrittene Alter Karls des Großen sowie seine Erkrankung an der Gicht. Ob es sich dabei um die wahren Beweggründe des Kaisers handelte bleibt allerdings fraglich.

Josef Asselmann, Chronist: Eröffnung des Reichstags zu Augsburg (5. Februar 1555)

Donnerstag, den 5. Februar 2009

In der schwäbischen Stadt Augsburg versammelten sich die Fürsten des Reiches mit ihrem Gefolge.


Sie alle erwarteten den König der deutschen Lande, der vor sie treten würde, um Einigkeit in seinem Reich zu erzielen.
Zu groß waren die Unruhen der vergangenen Jahre gewesen, zuviel Blut war geflossen, zu viel Streit hatte es gegeben, zu viele Unruhen waren entstanden.
Nun sollte es der König richten und dem Streit im Reich ein Ende bereiten. Die Reichsstände waren aus diesem Grund in das schöne Augsburg geladen worden, um eine Lösung zu finden, zu lange schon währten die Unruhen und drohten zu einer Gefahr zu werden, die sich nicht länger auf das Reich beschränken ließ.
In dieser Not berief der König den Reichstag zu Augsburg ein, um Frieden zu stiften und die Einheit des Reiches für alle Zeit zu besiegeln.

Kaiser Ferdinand I. (1503-1564) gemalt von Hans Bocksberger dem ÄlterenTitelblatt des Drucks des Augsburger Reichs- und Religionsfriedens

König Ferdinand I. eröffnete am 5. Februar 1555 den Reichstag zu Augsburg, auf dem die Neuordnung der kirchlichen und politischen Verhältnisse im Reich geklärt sowie das Verhältnis zwischen Kaiser Karl V. und den Reichsständen beruhigt werden sollte.
Notwendig geworden war dieser Schritt nachdem sich die Unruhen in Folge der Reformation immer weiter ausgedehnt hatten und immer wieder zu eskalieren drohten.
Bereits 1552 war der Passauer Vertrag geschlossen worden, ein Abkommen zwischen den protestantischen Reichsfürsten und dem König Ferdinand I. Der Passauer Vertrag stellte die formale Anerkennung des Protestantismus dar, zudem sich in Folge der von Martin Luther ausgehenden kirchlichen Reformen immer weitere Teile der Bevölkerung bekannten. Endgültig besiegelt wurde die Anerkennung des Protestantismus im Reich allerdings erst im Augsburger Religionsfrieden, der als Ergebnis des Reichstages zu Augsburg im Jahr 1555 angesehen werden kann.
Der Anfang Februar eröffnete Reichstag zu Augsburg zog sich bis Ende September desselben Jahres hin. Erst am 25. September 1555 wurde der Augsburger Religionsfriede unterzeichnet. Dieses Gesetz eröffnete den Reichsständen die Religionsfreiheit, jeder Reichsfürst war nun frei in der Wahl seiner Konfession. Für die Untertanen hatte diese Regelung zur Folge, dass sie ihrem Herrn in Glaubensfragen folgten oder in ein Gebiet mit anderer Konfession auswandern.
Der Reichstag zu Augsburg hat damit entscheidende Bedeutung für die weitere Entwicklung in den Bereichen Politik und Religion im Reich. Der damit besiegelte innere Frieden sollte bis 1618, dem Ausbruch des Dreißigjährigen Krieges, währen.

(Das erste Bild zeigt Kaiser Ferdinand I., gemalt von Hans Bocksberger dem Älteren, das zweite das Titelblatt des Drucks des Augsburger Reichs- und Religionsfriedens)

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