Archiv des Tags ‘Erbrecht’

Karl der Große: Divisio regnorum (6.Februar 806)

Freitag, den 6. Februar 2009

Im Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes. Karolus serenissimus augustus, a deo coronatus, magnus pacificus imperator, Romanum gubernans imperium, qui et per misericordiam dei rex Francorum et Langobardorum, an alle Getreuen der heiligen Kirche Gottes und an unsere eigenen Getreuen, an die Gegenwärtigen wie auch an die Zukünftigen. Es ist allen bekannt und, wie wir glauben, niemandem von euch verborgen, dass die göttliche Gnade, durch deren Willen die zum Untergang hintreibenden Jahrhunderte erneuert werden, uns ein großes Gnaden- und Segensgeschenk gegeben hat, indem sie uns drei Söhne schenkte. Sie festigt durch sie einmal nach unserem Willen unsere Hoffnung gegenüber dem Reich, dann aber hebt sie auch die Sorge auf, dass wir von einer eitlen Nachwelt vergessen werden könnten, und so soll es euch nach unserem Willen bekannt sein, dass wir diese drei von Gottes Gnaden unsere Söhne zu unseren Lebzeiten als Mitbesitzer des uns von Gott gegebenen Reiches ansehen wollen und dass wir darum beten, sie nach unserem Hinscheiden aus dieser Sterblichkeit als Erben unseres von Gott bewahrten und auch in Zukunft geschützten Imperiums und Regnums zurücklassen zu können, wenn die göttliche Majestät es will. Wir wollen ihnen aber den Staat nicht in Verwirrung und Unordnung hinterlassen, nicht eine Auseinandersetzung in Zank und Streit um das ganze Reich, sondern wir haben veranlasst, dass, indem wir den Körper des ganzen Reiches in drei Teile zerlegen, genau gekennzeichnet und schriftlich fixiert werde, welchen Teil ein jeder von ihnen regieren und schützen soll. So nämlich soll jeder nach unserer Weisung mit seinem Anteil zufrieden sein und die Grenzen seines Reiches, die ans Ausland stoßen, mit Gottes Hilfe zu verteidigen suchen und Frieden und Liebe seinem Bruder gegenüber beobachten. […]

Übersetzung der „Divisio regnorum“ bei W. Lautemann, Geschichte in Quellen: Mittelalter (3. Aufl. 1989).

Karl der Große, König des Fränkischen Reiches und seit 800 römischer Kaiser, erließ am 6. Februar des Jahres 806 die so genannte „Divisio regnorum“, ein Gesetzt, das die Reichsteilung im Falle seines Todes regeln sollte. Die „Divisio regnorum“ regelte die Aufteilung des Reiches unter den drei Söhnen Karl des Großen - Pippin von Italien, Karl dem Jüngeren und Ludwig dem Frommen.
Entstanden war das Dokument bei einer Reichsversammlung in Diedenhofen, dem heutigen Thionville im französischen Lothringen, die zu Beginn des Jahres einberufen worden war. Anwesend waren neben dem Kaiser und seinen drei Söhnen die Großen des fränkischen Reiches. Alle Anwesenden beeideten die Verordnung, die schließlich auch Papst Einhard überbracht und von diesem unterschrieben wurde.
Ziel dieses Gesetzes war es, Auseinandersetzungen unter den Erben Karls zu vermeiden. Ludwig sollte demnach Burgund und Südgallien erhalten, während Pippin Italien, Bayern sowie Alemannien und Karl das fränkische Kernland zwischen Elbe und Loire zugesprochen wurde. Die Frage des Kaisertums blieb in der „Divisio“ ausgeklammert, von einer Unterordnung der beiden jüngeren Brüder unter den ältesten Sohn Karls ist an keiner Stelle des Dokuments die Rede.
Da Pippin und Karl der Jüngere bereits vor ihrem Vater verstarben, trat die „Diviso regnorum“ allerdings niemals in Kraft.
Der Grund für die Abfassung dieses Reichsteilungsgesetzes ist nicht geklärt. Punkte, die in diesem Zusammenhang immer wieder angeführt werden, sind das fortgeschrittene Alter Karls des Großen sowie seine Erkrankung an der Gicht. Ob es sich dabei um die wahren Beweggründe des Kaisers handelte bleibt allerdings fraglich.