Archiv der Kategorie ‘Epochen‘


Karl der Große: Divisio regnorum (6.Februar 806)

Freitag, den 6. Februar 2009

Im Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes. Karolus serenissimus augustus, a deo coronatus, magnus pacificus imperator, Romanum gubernans imperium, qui et per misericordiam dei rex Francorum et Langobardorum, an alle Getreuen der heiligen Kirche Gottes und an unsere eigenen Getreuen, an die Gegenwärtigen wie auch an die Zukünftigen. Es ist allen bekannt und, wie wir glauben, niemandem von euch verborgen, dass die göttliche Gnade, durch deren Willen die zum Untergang hintreibenden Jahrhunderte erneuert werden, uns ein großes Gnaden- und Segensgeschenk gegeben hat, indem sie uns drei Söhne schenkte. Sie festigt durch sie einmal nach unserem Willen unsere Hoffnung gegenüber dem Reich, dann aber hebt sie auch die Sorge auf, dass wir von einer eitlen Nachwelt vergessen werden könnten, und so soll es euch nach unserem Willen bekannt sein, dass wir diese drei von Gottes Gnaden unsere Söhne zu unseren Lebzeiten als Mitbesitzer des uns von Gott gegebenen Reiches ansehen wollen und dass wir darum beten, sie nach unserem Hinscheiden aus dieser Sterblichkeit als Erben unseres von Gott bewahrten und auch in Zukunft geschützten Imperiums und Regnums zurücklassen zu können, wenn die göttliche Majestät es will. Wir wollen ihnen aber den Staat nicht in Verwirrung und Unordnung hinterlassen, nicht eine Auseinandersetzung in Zank und Streit um das ganze Reich, sondern wir haben veranlasst, dass, indem wir den Körper des ganzen Reiches in drei Teile zerlegen, genau gekennzeichnet und schriftlich fixiert werde, welchen Teil ein jeder von ihnen regieren und schützen soll. So nämlich soll jeder nach unserer Weisung mit seinem Anteil zufrieden sein und die Grenzen seines Reiches, die ans Ausland stoßen, mit Gottes Hilfe zu verteidigen suchen und Frieden und Liebe seinem Bruder gegenüber beobachten. […]

Übersetzung der „Divisio regnorum“ bei W. Lautemann, Geschichte in Quellen: Mittelalter (3. Aufl. 1989).

Karl der Große, König des Fränkischen Reiches und seit 800 römischer Kaiser, erließ am 6. Februar des Jahres 806 die so genannte „Divisio regnorum“, ein Gesetzt, das die Reichsteilung im Falle seines Todes regeln sollte. Die „Divisio regnorum“ regelte die Aufteilung des Reiches unter den drei Söhnen Karl des Großen - Pippin von Italien, Karl dem Jüngeren und Ludwig dem Frommen.
Entstanden war das Dokument bei einer Reichsversammlung in Diedenhofen, dem heutigen Thionville im französischen Lothringen, die zu Beginn des Jahres einberufen worden war. Anwesend waren neben dem Kaiser und seinen drei Söhnen die Großen des fränkischen Reiches. Alle Anwesenden beeideten die Verordnung, die schließlich auch Papst Einhard überbracht und von diesem unterschrieben wurde.
Ziel dieses Gesetzes war es, Auseinandersetzungen unter den Erben Karls zu vermeiden. Ludwig sollte demnach Burgund und Südgallien erhalten, während Pippin Italien, Bayern sowie Alemannien und Karl das fränkische Kernland zwischen Elbe und Loire zugesprochen wurde. Die Frage des Kaisertums blieb in der „Divisio“ ausgeklammert, von einer Unterordnung der beiden jüngeren Brüder unter den ältesten Sohn Karls ist an keiner Stelle des Dokuments die Rede.
Da Pippin und Karl der Jüngere bereits vor ihrem Vater verstarben, trat die „Diviso regnorum“ allerdings niemals in Kraft.
Der Grund für die Abfassung dieses Reichsteilungsgesetzes ist nicht geklärt. Punkte, die in diesem Zusammenhang immer wieder angeführt werden, sind das fortgeschrittene Alter Karls des Großen sowie seine Erkrankung an der Gicht. Ob es sich dabei um die wahren Beweggründe des Kaisers handelte bleibt allerdings fraglich.

Josef Asselmann, Chronist: Eröffnung des Reichstags zu Augsburg (5. Februar 1555)

Donnerstag, den 5. Februar 2009

In der schwäbischen Stadt Augsburg versammelten sich die Fürsten des Reiches mit ihrem Gefolge.


Sie alle erwarteten den König der deutschen Lande, der vor sie treten würde, um Einigkeit in seinem Reich zu erzielen.
Zu groß waren die Unruhen der vergangenen Jahre gewesen, zuviel Blut war geflossen, zu viel Streit hatte es gegeben, zu viele Unruhen waren entstanden.
Nun sollte es der König richten und dem Streit im Reich ein Ende bereiten. Die Reichsstände waren aus diesem Grund in das schöne Augsburg geladen worden, um eine Lösung zu finden, zu lange schon währten die Unruhen und drohten zu einer Gefahr zu werden, die sich nicht länger auf das Reich beschränken ließ.
In dieser Not berief der König den Reichstag zu Augsburg ein, um Frieden zu stiften und die Einheit des Reiches für alle Zeit zu besiegeln.

Kaiser Ferdinand I. (1503-1564) gemalt von Hans Bocksberger dem ÄlterenTitelblatt des Drucks des Augsburger Reichs- und Religionsfriedens

König Ferdinand I. eröffnete am 5. Februar 1555 den Reichstag zu Augsburg, auf dem die Neuordnung der kirchlichen und politischen Verhältnisse im Reich geklärt sowie das Verhältnis zwischen Kaiser Karl V. und den Reichsständen beruhigt werden sollte.
Notwendig geworden war dieser Schritt nachdem sich die Unruhen in Folge der Reformation immer weiter ausgedehnt hatten und immer wieder zu eskalieren drohten.
Bereits 1552 war der Passauer Vertrag geschlossen worden, ein Abkommen zwischen den protestantischen Reichsfürsten und dem König Ferdinand I. Der Passauer Vertrag stellte die formale Anerkennung des Protestantismus dar, zudem sich in Folge der von Martin Luther ausgehenden kirchlichen Reformen immer weitere Teile der Bevölkerung bekannten. Endgültig besiegelt wurde die Anerkennung des Protestantismus im Reich allerdings erst im Augsburger Religionsfrieden, der als Ergebnis des Reichstages zu Augsburg im Jahr 1555 angesehen werden kann.
Der Anfang Februar eröffnete Reichstag zu Augsburg zog sich bis Ende September desselben Jahres hin. Erst am 25. September 1555 wurde der Augsburger Religionsfriede unterzeichnet. Dieses Gesetz eröffnete den Reichsständen die Religionsfreiheit, jeder Reichsfürst war nun frei in der Wahl seiner Konfession. Für die Untertanen hatte diese Regelung zur Folge, dass sie ihrem Herrn in Glaubensfragen folgten oder in ein Gebiet mit anderer Konfession auswandern.
Der Reichstag zu Augsburg hat damit entscheidende Bedeutung für die weitere Entwicklung in den Bereichen Politik und Religion im Reich. Der damit besiegelte innere Frieden sollte bis 1618, dem Ausbruch des Dreißigjährigen Krieges, währen.

(Das erste Bild zeigt Kaiser Ferdinand I., gemalt von Hans Bocksberger dem Älteren, das zweite das Titelblatt des Drucks des Augsburger Reichs- und Religionsfriedens)

Kenny van de Tayl, Schiffsjunge: Wiederentdeckung des Quastenflossers (23. Dezember 1938)

Dienstag, den 23. Dezember 2008

Langsam kann ich keinen glitschigen Fisch mehr sehen, aber macht auch nichts, denn ab morgen habe ich drei Tage frei. Hat der Käpt’n mir doch wirklich gesagt, dass er das Schiff über Weihnachten im Hafen lässt. Er wird an Bord sein und sich um die Maschinen kümmern, aber ich darf zu meiner Familie! Hoffentlich kriege ich den Fischgeruch irgendwie von der Haut, denn Emily wird sicherlich auch da sein und ich möchte nicht, dass sie einen schlechten Eindruck von mir bekommt.
Aber bevor ich mir darüber Gedanken mache, muss ich erstmal zusehen, dass wir den Fang von Bord kriegen. War ja schon ein seltsames Viech dabei heute. So etwas hab ich noch nie gesehen, aber egal, scheint was dran zu sein an diesem Fisch. Vielleicht schmeckt er ja auch besonders gut, wäre doch ein schöner Schmaus zu Weihnachten.
Aber da wird diese Lady, die Bekannte vom Käpt’n, was dagegen haben, die ist schließlich immer an komischen Fischen interessiert. Was die hier schon mitgenommen hat. Dann wird es wohl nichts mit einem ausgefallenen Fisch zu Weihnachten, aber bestimmt sucht sie auch nur nach einem Vorwand, kostenlos an Fisch zu kommen.
Aber was soll’s, ich muss tun was der Käpt’n sagt, sonst gibt’s nur Ärger und den kann ich jetzt wirklich nicht gebrauchen. Ich will so schnell wie möglich nach Hause zu meiner Familie.

Am 23. Dezember 1938 wurde eine Art wieder entdeckt, die bis dahin als seit Millionen von Jahren ausgestorben galt. Es handelte sich um einen Quatsenflosser, den die Wissenschaftlerin Marjorie Eileen Doris Courtenay-Latimer auf dem Fischmarkt in ihrer Heimatstadt East London in Südafrika fand. Gefangen worden war das Tier von Kapitän Goosen und seiner Mannschaft, die im Indischen Ozean, vor der südafrikanischen Küste, gefischt hatten.
Courtenay-Latimer war Leiterin des Meeresbiologischen Museums von East London und durfte den Fang ihres Bekannten Kapitän Hendrik Goosen stets als eine der ersten begutachten, um seltene oder besondere Exemplare für ihr Museum auszuwählen. Am 23. Dezember 1938 entdeckte sie ein etwa 1,50 Meter langen Fisch, der mehr als 50 Kilo wog und sich deutlich vom restlichen Fang unterschied. Besonders auffällig an diesem Tier waren die großen Schuppen, die Flossen, die wie Gliedmaßen aus dem Rumpf ragten sowie der mächtige Unterkiefer. Im Museum angekommen versuchte Courtenay-Latimer den Fisch an Hand ihrer Bücher zu klassifizieren, allerdings ohne Erfolg. Daraufhin zog sie James Eonard Brierley Smith von der Rhodes-Universität in Grahamstown zu Rate. Smith war sich sofort sicher, dass er einen Quastenflosser bzw. einen Nachfahren des fossilen Quastenflossers vor sich hatte. Der Name dieses Tieres, das als ausgestorben galt wurde Latimeria chalumnae, nach der Entdeckerin und dem Fundort, dem Chalumna River, einem Fluss, der in den Indischen Ozean mündet.
Bis zu diesem Zeitpunkt war diese Art nur aus Versteinerungen bekannt. 14 Jahre später gelang es ein weiteres Exemplar zu fangen. Wie sich herausstellte, kannten die Eingeborenen am südafrikanischen Küstenabschnitt in der Nähe der Mündung des Chalumna Rivers diesen Fisch unter dem Namen Kombessa. Doch bis ein lebendes Exemplar gefangen werden konnte und vor allem bis ein Quastenflosser in seiner natürlichen Umgebung beobachtet werden konnte, sollten weitere Jahre vergehen.
Der Quastenflosser zählt zu den lebenden Fossilien und ist ein so genanntes Brückentier, das Merkmale von Fisch und Amphibie besitzt. Der Lebensraum wurde inzwischen auf das Gebiet zwischen den Komoren und Madagaskar vor der Küste Südafrikas eingegrenzt. Dort lebt der Quatenflosser in einer Tiefe von 150-400 Metern. Eine zweite Art der Gattung wurde in der Nähe von Borneo gefunden und nach der Hafenstadt Manado benannt.

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