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Lingener Tageblatt: Wilhelm II. eröffnet den Dortmund-Ems-Kanal (11. August 1899)

Montag, den 11. August 2008

Heute ist es soweit, die Bauzeit von sieben Jahren ist zu Ende gegangen und das Reich verfügt über eine neue Wasserstraße, deren Bedeutung nicht in Worte zu fassen ist. Endlich wird es den deutschen Kohlebergwerken im Ruhrgebiet möglich sein, ihre kostbaren Schätze auch auf dem Wasserwege in das ganze Land zu transportieren. Die englische Kohle muss uns fortan nicht mehr interessieren, wir werden wieder auf gute deutsche Arbeit setzen und das Land mit deutscher Kohle versorgen.
Dieser neue Kanal öffnet uns den Weg zur Nordsee, von wo aus wir unseren Stahl in die ganze Welt verschiffen können. Das Ruhrgebiet wird durch diese Verkehrsanbindung noch an Bedeutung gewinnen! Keine andere Region in Europa, nein auf der ganzen Welt, wird mit dem Fortschritt des Reviers, der sich auch in Form dieses Kanals äußert, mithalten können!
Welch große Bedeutung dieser Kanal hat, wird auch dadurch unterstrichen, dass seine Majestät Kaiser Wilhelm II. persönlich zur Eröffnung dieses Wasserweges erschienen ist.

Die Lippebrücke des Dortmund-Ems-Kanals bei Datteln

Als Kaiser Wilhelm II. am 11. August 1899 den Dortmund-Ems-Kanal eröffnete war ein wichtiger Schritt für die Wirtschaft im Ruhrgebiet getan, denn von diesem Tag an verfügte das Ruhrgebiet über einen direkten Schiffahrtsweg zur Nordsee.
Der Dortmund-Ems-Kanal, der vom Dortmunder Hafen bis nach Meppen führt, ist für die Binnenschifffahrt nicht zu unterschätzen, vor allem in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts war dieser Wasserweg von großer Bedeutung, da die Eisenbahn deutlich entlastet werden konnte und besonders die Stahlindustrie im östlichen Teil des Ruhrgebiets durch diese Anbindung an die Nordsee ihren Standortnachteil gegenüber den Werken am Rhein verringern konnte.
Der insgesamt 265 Kilometer lange Kanal ist ab der Schleuse Gleesen, südlich von Lingen, bis hin zur Nordsee, weitestgehend mit dem Verlauf der Ems identisch. Von hier an folgen nur noch wenige separate Kanalabschnitte, im übrigen Teil ist die Ems kanalisiert, sodass sie schiffbar ist.
Am Dortmund-Ems-Kanal ist auch Datteln gelegen, eine Stadt, in der gleich vier Wasserstraßen zusammentreffen: Datteln-Hamm-Kanal, Wesel-Datteln-Kanal, Dortmund-Ems-Kanal und Rhein-Herne-Kanal. Datteln ist damit einer der Knotenpunkte der deutschen Binnenschifffahrt.
Im Verlauf des Dortmund-Ems-Kanals befinden sich einige bauliche Besonderheiten, zum einen das Schiffshebewerk Henrichenburg bei Waltrop sowie die alte Fahrt, eine Gewölbebauwerk, das den Kanal über die Bundestraße B235 leitet.

(Das Bild zeigt die Lippebrücke des Dortmund-Ems-Kanals bei Datteln und basiert auf dem Bild Dek04.jpg aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation. Der Urheber des Bildes ist der Wikipedia User Markus Schweiß )

Quintus Julius Pecunius: Brand Roms (18. Juli 64)

Freitag, den 18. Juli 2008

Was riecht denn so seltsam? Hat Rufus die Kohlebecken nicht ordentlich abgedeckt bevor er sich zur Ruhe begeben hat? Dieser Hund, wenn ich hier nicht alles selber mache, wird dieses Haus untergehen. Heutzutage ist auf das personal einfach kein Verlass mehr!
Morgen steht mir ein anstrengender Tag im Senat bevor und jetzt geht meine kostbare Nachtruhe dahin, weil ich die Kohlebecken kontrollieren muss.
Rufus! Wo steckt er nur, gewöhnlich hört er aufs Wort. Rufus! Vielleicht hat er selbst gemerkt, dass er am Abend einen Fehler gemacht hat und befindet sich schon auf einem Rundgang durch das Haus.
Aber Moment, der Geruch wird immer stärker und was soll dieser Lärm? Kommt denn diese Stadt nie zur Ruhe. Sobald die Sitzung im Senat morgen beendet ist, werde ich Claudia aufs Land folgen, sie hatte Recht damit, die Sommermonate auf dem Land zu verbringen. Morgen früh soll sich Rufus gleich mit den anderen Sklaven um die Reisevorbereitungen kümmern.
Aber nun reicht es wirklich! Rufus, sorg für Ruhe da draußen – es ist mitten in der Nacht!
Nichts, keine Reaktion, da muss ich nun selbst nach dem rechten sehen. Was hat das Volk nur heute wieder aufgebracht, es ist auch nichts recht, was der Senat tut, immer müssen wir Senatoren damit rechnen vom Pöbel belästigt zu werden, aber heute treiben sie es gar zu wild. Rufus! Na warte, der kann was erleben, wenn ich ihn in die Finger bekomme.
Hm, mir scheint als ob der Geruch noch stärker geworden ist und dort, durch die Ritzen des Fensterladens, da ist ein unruhiges Licht zu sehen, rötlich oder vielleicht gelblich, es knackt und knistert. - Feuer! Feuer!
Rufus! Es brennt!
Wasser, ich brauche Wasser! Alle aufwachen, es brennt! Wir müssen retten was zu retten ist – das schöne Haus! Beim Jupiter!

Der Brand von Rom im Jahr 64

Während der Regentschaft Neros kam es vom 18. Juli bis zum 26. Juli 64 zum so genannten Großen Brand von Rom. Dabei soll laut Tacitus fast die ganze Stadt zerstört worden sein, lediglich vier Stadtbezirke seinen unbeschädigt gewesen, während 14 Bezirke vollständig zerstört worden seien und weitere sieben Bezirke große Schäden zu vermelden gehabt hätten.
Im Großen Brand von Rom wurden unzählige Kunst- und Kulturschätze vernichtet, zahllose Menschen kamen zu Tode, während viele Überlebende zu Obdachlosen wurden.
Ausgebrochen war der Brand bei sehr trockener und windiger Witterung in der Umgebung des Circus Maximus, wo in einigen Buden brennbare Waren gelagert worden waren. Schon der kleinste Funke hatte bei diesen Witterungsbedingungen ausgereicht, um einen derartig verheerenden Brand auszulösen, der sich, durch den Wind vorangetrieben, rasend schnell ausbreiten konnte.
Unter den Bewohnern Roms brach Panik aus, viele verließen fluchtartig ihre Wohnungen und Häuser und sorgten mit ihrem überstürzten und unkoordinierten Aufbruch für verstopfte Straßen, in denen bald kaum noch ein Durchkommen war. Auf diese Weise wurden die Löscharbeiten erheblich beeinträchtigt. Maßnahmen wie Gegenbrände und Brandschneisen zeigten zunächst kaum Erfolg, auf Grund der chaotischen Situation in Rom kam schon bald das Gerücht auf, Nero lasse ganz gezielt Teile der Stadt abbrennen. Erst am sechsten Tag gelang es dem Brand Einhalt zu gebieten, doch schon bald stellte sich heraus, dass das Feuer erneut ausgebrochen war. Diese Tatsache bestärkte die Gerüchte, die sich um Nero rankten. Immer wieder wurde vermutet, Nero habe für den Brand gesorgt, um eine neue Stadt errichten zu können, der er seinen Namen geben wolle, um auf diese Weise unsterblich zu werden.
Eindeutig zu belegen ist die von zahlreichen römischen Geschichtsschreibern vertretene These der Brandstiftung nicht, doch schlagkräftige Gegenbeweise zu dieser Vermutung konnten auch nicht vorgebracht werden, sodass bis heute unklar ist, wie es zu diesem verheerenden Brand gekommen ist.
Nero selbst lenkte geschickt von seiner Person ab und fand in den Christen der Stadt Rom einen geeigneten Sündenbock. Es setze eine reglerechte Hatz auf die Anhänger des noch recht jungen Glaubens ein. Gefangengenommene Christen wurden auf das Grausamste hingerichtet.
Um den kostenintensiven Wiederaufbau Roms zu finanzieren, begann Nero damit, Spenden von Privatleuten einzufordern und Provinzen auszuplündern.
Nicht zuletzt wegen der Ereignisse, die im Zusammenhang mit dem Brand von Rom stehen, wird die Regentschaft Kaiser Neros als Schreckensherrschaft bezeichnet.

Hartwig auf dem Felde: Constitutio de feudis (28. Mai 1037)

Mittwoch, den 28. Mai 2008

Die Rechte der einfachen Vasallen wurden gestärkt. Ein bemerkenswerter Schachzug unseres Kaisers, der sich mit dieser Taktik der Unterstützung des niederen Adels sicher sein kann. Wer weiß schon, wozu diese Unterstützung einst noch gut sein wird. Mit Sicherheit hat sich der Kaiser etwas bei seinem Vorgehen gedacht, das über die momentane Situation hinausgeht.
Abzuwarten bleibt, welche Auswirkungen die Entscheidung über die Erblichkeit der Lehen auch für die kleinen Vasallen in den nächsten Jahren haben wird. Mit Sicherheit wird diese Gruppe erstarken und sich zu Höherem berufen fühlen, ich kann es förmlich vor mir sehen, wie so ein ungehobelter Bauer aus der Provinz auf einmal an den Hof kommt und immer mehr Rechte für sich einfordert.
Noch bin ich mir nicht schlüssig, ob der Triumph über diesen aufsässigen Erzbischof es wert war, das Risiko einer weitreichenden gesellschaftlichen Umschichtung in Kauf zu nehmen. Aber vielleicht irre ich mich ja auch und alles bleibt weitgehend wie es zur Zeit ist.
Vielleicht ergibt sich für eine wie mich durch diese Veränderung aber auch eine großartige Chance. Vielleicht werden mehr Herren den Anspruch stellen, einen weltoffenen und modernen Haushalt zu führen, sodass ich mit meiner Laute und meinen Liedern ein größeres Publikum erreichen kann. Jetzt werde ich auf jeden Fall an den nächsten großen Hof ziehen, um diese sensationelle Neuigkeit aus Italien weiterzugeben. Der Burgherr und seine Vertrauten werden mir für diese Nachricht aus der Hand fressen und besonders großzügig sein. Und die Hofdamen erst – sicherlich werde ich die nächsten Nächte nicht alleine verbringen. Welch herrliche Aussicht. Wenn es danach geht, darf der Kaiser gerne häufiger von sich Reden machen, denn dann steigt das Interesse an meinen Diensten rasch an.

Am 28. Mai 1037 erließ Konrad II. während der Belagerung Mailands ein Gesetz, das die Rechtsverhältnisse der Lehnsträger regeln sollte. Die Bischöfe in Norditalien hatten durch die Schenkung zahlreicher Ländereien und anderer Güter eine mächtige und weitgehend selbständige Stellung erreicht, die sich in erster Linie auf ihre Vasallen stützte. Da die Bischöfe ihre Besitzungen nicht alleine verwalten und bewirtschaften konnten, vergaben sie sie an Lehnsmänner, die als Gegenleistung bestimmte Dienste verrichten mussten, so z.B. den Kriegsdienst. Diese Vasallen, Capitane genannt, hatten in den meisten Fällen eine gesicherte Stellung gegenüber ihren Herren, da durch den Kriegsdienst eine enge Bindung zwischen ihnen bestand. So hatten die Capitane in der Regel die Erblichkeit ihrer Lehen durchgesetzt. Sie selber verwalteten die ihnen überlassenen Lehen nur in Einzelfällen. Zumeist vergaben sie diese an Unter- oder Aftervasallen, die später als Valvassoren bezeichnet wurden. Diese Untervasallen verfügten über keine abgesicherte Stellung gegenüber ihren Herren, vielmehr waren sie deren Willkür ausgeliefert; so konnten ihnen sogar ihr Lehen entzogen werden.
Diese Situation war die Hauptursache für die Unruhen der Jahre 1035 bis 1037. Direkter Auslöser war Aribert II., Erzbischof von Mailand, der 1035 einem Vasallen sein Lehen entzogen hatte. Daraufhin entstand der so genannte Valvassorenaufstand, der sich nicht allein auf Mailand beschränkte, sondern auch auf die umliegenden Gebiete übergriff.
Anfang des Jahres 1037 erreichte Konrad II. mit seinem Heer Mailand, den Ausgangspunkt der Unruhen.
Nur kurze Zeit nach der Ankunft des Kaisers brach ein Tumult aus. Dieser war die Folge eines Gerüchts, das besagte, Konrad II. habe Mailand das Bistum Lodi entzogen. Die Mailänder befürchteten eine Schmälerung ihrer Interessen, wogegen sie lautstark protestierten. Außerdem forderten die Valvassoren die Anerkennung ihrer Gleichstellung. Zu einer Entscheidung in diesem Fall aber fehlte es dem Kaiser sowohl an einem vollständigen Überblick über die Situation als auch an ausreichend Truppen, die im Falle eines gewaltsamen Einschreitens nötig gewesen wären. Aus diesen Gründen zog sich der Kaiser vorerst nach Pavia zurück, wo er Mitte März einen Hoftag abzuhalten gedachte. Auf dem Hoftag in Pavia wurden die Übergriffe Ariberts angeklagt und es kam zum endgültigen Bruch zwischen dem Kaiser und dem Erzbischof von Mailand. Aribert, der wegen Hochverrats verhaftet wurde, gelang schließlich die Flucht nach Mailand. Die Vorbereitungen auf eine kämpferische Auseinandersetzung zwischen Kaiser und Erzbischof wurden von beiden Seiten vorangetrieben.
Zu einem direkten Aufeinandertreffen der beiden Parteien kam es zunächst nicht. Stattdessen verwüsteten und brandschatzten die kaiserlichen Truppen auf ihrem Weg nach Mailand die Umgebung. Drei Meilen entfernt von der Metropole errichteten sie ihr Lager. Immer wieder wurden Angriffe auf die Stadt verübt oder Ausfälle der Belagerten pariert. Keine der beiden Seiten konnte einen durchschlagenden Erfolg erringen, sodass der Belagerungszustand noch bis Ende Mai anhielt.
Kurz vor dem Abbruch der Belagerung erließ Konrad II. am 28. Mai 1037 Lehnsgesetz - Constitutio de feudis.
Das Gesetz zielt auf die Gleichstellung und Sicherung der Rechte aller Lehnsträger von Reichs- und Kirchenlehen ab. Im Wesentlichen enthält es folgende Aspekte: die Sicherung des Besitzes der Vasallen gegen willkürliche Handlungen der Seniores wie Verdrängung vom Lehen oder Veräußerung des Lehens, außerdem wurde die Erblichkeit der Lehen garantiert.
Mit diesem Gesetz wird die Stellung der Untervasallen rechtlich abgesichert. Es wird festgelegt, dass Inhaber von Reichs- und Kirchenlehen ihren Besitz nicht ohne eindeutigen Schuldnachweis und den Urteilsspruch ihrer Standesgenossen verlieren konnten. Diese Bestimmung hatte auch rückwirkende Geltung, betraf folglich auch das von Aribert eingezogene Lehen, das Auslöser der Unruhen gewesen war.
Beiden Parteien, sowohl dem Lehnsmann als auch dem Lehnsherrn, wurde durch die Konstitution das Recht eingeräumt, im Streitfalle das königliche Gericht anzurufen. Bei den großen Vasallen fungierte der König persönlich als oberster Richter.
Eine bedeutende Neuerung in Bezug auf das bisherige Verfahren war auch die aufschiebende Wirkung der Urteilsschelte. Der Vasall blieb laut Gesetz bis zum endgültigen Urteilsspruch im Besitz des Lehens. Das bedeutete, dass der Senior nicht mehr das Recht besaß, das Lehen sofort einzuziehen, auch wenn das Urteil letztendlich für ihn sprach.
Außerdem wurde in der Constitutio de feudis festgelegt, dass der Senior nicht ohne Zustimmung des Vasallen über die Lehen verfügen darf, weder durch Tausch, Prekarie noch libellarische Verleihung.
Ein weiterer wesentlicher Punkt des Gesetzes Konrads II. ging auf die Forderung der Vasallen nach der Erblichkeit ihrer Lehen ein. In der Urkunde vom 28. Mai 1037 wurde die Vererblichkeit schriftlich fixiert. Die Lehen waren im Mannesstamme erblich. War kein Sohn vorhanden, so folgte der Enkel. Sollte weder ein Sohn noch ein Enkel vorhanden sein, erbte der Bruder des Lehnsträgers. Dessen Anspruch auf das Lehen ergab sich aus dem gemeinsamen Vater. Beim Übergang des Lehens an einen Erben war die gewohnheitsrechtliche Abgabe von Pferden und Waffen an den Herrn zu entrichten.
Das Gesetz zielt auf die Gleichstellung und Sicherung der Rechte aller Lehnsträger von Reichs- und Kirchenlehen ab. Im Wesentlichen enthält es folgende Aspekte: die Sicherung des Besitzes der Vasallen gegen willkürliche Handlungen der Seniores wie Verdrängung vom Lehen oder Veräußerung des Lehens, außerdem wurde die Erblichkeit der Lehen garantiert.
Jeder Verstoß gegen dieses Gesetz sollte mit einer Strafe in Höhe von 100 Pfund Gold belegt werden. Diese Summe war jeweils zur Hälfte an den Geschädigten und an die kaiserliche Kammer zu entrichten.
Mit diesem Gesetz zeigt Konrad II. deutlich, auf wessen Seite er in dem Konflikt steht. Die Bischöfe der Lombardei, besonders Aribert, wurden durch die Bestimmungen hart getroffen, da diese ihrer willkürlichen und unterdrückenden Haltung den Vasallen gegenüber entgegenwirkten. Sowohl die Begünstigung der Markgrafen als auch das Eingehen auf die Forderungen der Valvasoren stellten einen großen Rückschlag für die Politik der lombardischen Bischöfe dar.
Gleichzeitig erzielte die Constituto de feudis eine andere Wirkung, nämlich Aribert die Vasallen abspenstig zu machen und zugleich für die Interessen Konrads zu gewinnen.
Zu erwähnen ist außerdem die Absicht des Kaisers, die Aussöhnung der Lehnsherren und der Vasallen zu erreichen und damit ihre militärische Stärke zu erhalten, die dem Senior bzw. im Endeffekt auch dem Kaiser dienen sollte.

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