Archiv der Kategorie ‘Deutsche Geschichte‘


Harry Veltwisch, Sprecher des Wohnbauprojekt Unterhausen: Tod Walter Gropius’(5. Juli 1969)

Samstag, den 5. Juli 2008

„Sehr verehrte Damen und Herren, ich möchte Sie alle heute ganz herzlich in Unterhausen begrüßen! Sie alle sind auf der Suche nach einem neuen zu Hause und interessieren sich für das Wohnbauprojekt hier in Unterhausen. Lassen Sie mich zunächst einige Worte zu diesem Projekt verlieren, ehe wir gemeinsam einige Musterwohnungen und –häuser besichtigen, damit Sie sich direkt vor Ort einen Eindruck von Ihrer neuen Unterkunft machen können. Sollten Sie Fragen generell zum hiesigen Projekt haben, stellen Sie sie bitte direkt, Detailfragen zur Größe der einzelnen Wohneinheiten und anderen Einzelheiten klären Sie bitte mit Ihrem persönlichen Berater, der Ihnen im Anschluss an diesen Vortag zur Seite stehen wird.
Nun aber Näheres zu diesem Wohnbauprojekt: Hier in Unterhausen sind wir in der glücklichen Situation, Ihnen eine Meisterleistung des bekannten und weltweit geschätzten Architekten Walter Gropius vorstellen zu können. Noch zu seinen Lebzeiten plante er eine großräumige Wohnsiedlungen nach seinen Grundsätzen und Maßstäben. Wir in Unterhausen, haben es nun geschafft, diese Pläne in die Tat umzusetzen und sind daher stolz darauf, Ihnen diese großartige Wohnlandschaft präsentieren zu können.
Bei der Begehung der Anlage wird Sie diese einzigartige Architektur schnell gefangen nehmen. Beachten Sie die einzelnen Elemente, die sich an dieser Stelle zu einem Großen Ganzen vereinen!
Die Musterwohnungen, die wir gleich besichtigen werden, sind übrigens auch im Innern nach den Vorstellungen und Entwürfen des Großmeisters der Architektur gestaltet worden.
Ich möchte Sie nun bitten, meinen Kollegen und mir zu folgen, um die Besichtigung der Wohnanlage vorzunehmen.“

Walter Gropius wurde am 18. Mai 1883 in Berlin geboren und verstarb am 5. Juli 1969 in Boston, Massachusetts. Er war der Begründer des Bauhauses in Dessau und galt zusammen mit Ludwig Mies van der Rohe und Le Corbusier als Begründer der modernen Architektur.
Im Jahr 1903 nahm Gropius ein Architekturstudium an der Technische Hochschule München auf, das er an der TH Charlottenburg fortführte, aber 1907 ohne Hochschulabschluss abbrach. Im selben Jahr begann er eine Tätigkeit im Büro von Peter Behrens, wo er auch auf van der Rohe und Le Corbusier traf. 1910 machte er sich dann als Architekt und Industriedesigner selbständig und entwarf unter anderem Möbel, Tapeten und Autokarossen.
Das erste richtungweisende Gebäude, das Gropius entwarf, war das Fagus-Werk in Alfeld an der Leine - ein Fabrikbau aus Stahl und Glas, den er zusammen mit Adolf Meyer baute. Nach dem Ersten Weltkrieg gründete er das Bauhaus und wurde auf Vorschlag Henry van de Veldes dessen Nachfolger als Direktor der Großherzoglich-Sächsischen Hochschule für Bildende Kunst in Weimar.
Ab Mitte der 1920er Jahre beschäftigte sich Walter Gropius verstärkt mit dem Wohnbau, besonders in Hinsicht auf Stadtplanung und Wohnungsnotstand. Er entwarf ab diesem Zeitpunkt zahlreiche Wohnbauprojekte, unter anderem die Siemensstadt in Berlin sowie die Siedlung Dessau-Törten.
1934 emigrierte der Architekt schließlich nach wiederholten Angriffen der Nationalsozialisten auf das Bauhaus nach Großbritannien und von dort 1937 weiter nach Cambridge, Massachusetts. Dort war er als Professor in Harvard tätig und eröffnete ein eignes Architekturbüro. 1946 gründete er die Gruppe „The Architects Collaborative“ (TAC), ein Zusammenschluss junger Architekten. Das erste Werk dieser Gruppierung war das Harvard University Graduate Center.
In den 1950er Jahren war Walter Gropius auch wieder in Berlin tätig, wo er zum Beispiel den so genannten Hansabau, einen neungeschossigen Wohnblock im Hansaviertel und später die Siedlung „Gropiusstadt“ im Westen Berlins entwarf. 1963 wurde ihm unter anderem für diese Werke die Ehrendoktorwürde der Freien Universität Berlin verliehen.
Das Werk des deutschen Architekten sorgt immer wieder für Diskussionen, zum einen hat er es geschafft, das Bauen zu normieren und in vielen Fällen zu Beseitigung des Wohnungsnotstandes beigetragen, auf der anderen Seite aber schaffte er die Grundlage für die großen Plattenbauten in den Vorstädten, die wiederum andere soziale Probleme nach sich zogen.
Auch wird ihm vorgeworfen, teilweise an der Praxis vorbei geplant zu haben, seine Entwürfe seien zum Teil zu sehr industrialisiert gewesen und nur von der Reichweite der Kräne und anderer Baumaschinen geprägt, anstatt auf die tatsächlichen Bedürfnisse der Bewohner Rücksicht zu nehmen.

Harry Wernberg: Räumung der „Republik Freies Wendland“ (4. Juni 1980)

Mittwoch, den 4. Juni 2008

„An die Bullen! Wenn Ihr hier mit Euren Wasserwerfern vorbeikommt, dann gießt gleich unsere Pflanzen ganz sacht und gleichmäßig. Und wehe, es ist Chemiescheiße im Wasser - pfui! Dies ist ein biologischer Garten.“ (Text eines Hinweisschildes – nicht fiktiv)

So, jetzt habe ich das Schild befestigt, das muss ja so mal in aller Deutlichkeit gesagt werden, schließlich wollen wir nichts Böses oder Schlimmes. Wir wollen auf die Gefahren aufmerksam machen, die uns allen drohen, wenn hier das verwirklicht wird, was die Regierung plant. Unsere Kinder und Enkel werden diesen Fehler ausbaden müssen. Das wollen wir mit unserem friedlichen Protest verhindern. Hoffentlich hat auch die Polizei ausreichend Humor, um den gut gemeinten Ratschlag an unserem Gemüsegarten, zu würdigen und wird nicht wutentbrannt alles niederreißen.

In der Nähe des niedersächsischen Ortes Gorleben, auf der so genannten Borstelle 1004 errichteten im Mai 1980 Demonstranten und Atomkraftgegner ein Dorf und sogar einen Staat: Die „Republik Freies Wendland“.
Am 3. Mai 1980 versammelten sich in Niedersachsen unweit von Gorleben im Landkreis Lüchow-Dannenberg rund 5000 Menschen, um den Kampftag der Wenden, einem Stamm, der Ursprünglich im Wendland siedelte, zu begehen. Die Wenden waren für ihren Kampfgeist, den sie gegenüber der Christianisierung entwickelten, bekannt. Die Demonstranten zogen bis zum Platz, der für das so genannte Bohrloch 1004 vorgesehen war, hier sollte eine rund 250 Meter tiefe reichende Bohrung vorgenommen werden, um zu klären, ob der Salzstock bei Gorleben geeignet ist, Atommüll darin zu lagern. An dieser Stelle sollte das Atommüllendlager der Bundesrepublik Deutschland entstehen.
Bereits in dem Moment, als diese Überlegung bekannt gegeben worden war, wurden Proteste organisiert, sodass der Protestmarsch vom 3. Mai 1980 nicht die erste Aktion von Atomkraftgegnern und Demonstranten aus den umliegenden Gemeinden war. Doch mit der Errichtung eines Hüttendorfes am Bohrplatz 1004 erreichten die Proteste eine neue Dimension. Die Demonstranten zeigen, dass sie nicht nur vorübergehend protestieren, sondern gewillt sind, zu bleiben. Sie gehen sogar soweit, ihre eigene Republik auszurufen.
Rund 300 Menschen lebten dauerhaft in diesem Dorf, an den Wochenenden erhielten sie regen Zulauf von Tausenden Gleichgesinnten. Wer die „Republik Freies Wendland“ verlassen wollte, musste ein Schild passieren, das die Aufschrift trug: „Halt, BRD. Vorsicht, Schusswaffen“.
Am 4. Juni 1980 marschierten schließlich mehrere Hundertschaften der Polizei und des Bundesgrenzschutzes auf, um die rund 2000 Demonstranten aus dem neu gegründeten Dorf zu entfernen. Die Demonstranten ließen sich widerstandslos wegtragen, da sie sich dem Grundsatz der Gewaltfreiheit verschrieben hatten. Am Abend des 4. Juni war der Platz geräumt und mit Stacheldraht eingezäunt, die „Republik Freies Wendland“ war damit Geschichte.

Hartwig auf dem Felde: Constitutio de feudis (28. Mai 1037)

Mittwoch, den 28. Mai 2008

Die Rechte der einfachen Vasallen wurden gestärkt. Ein bemerkenswerter Schachzug unseres Kaisers, der sich mit dieser Taktik der Unterstützung des niederen Adels sicher sein kann. Wer weiß schon, wozu diese Unterstützung einst noch gut sein wird. Mit Sicherheit hat sich der Kaiser etwas bei seinem Vorgehen gedacht, das über die momentane Situation hinausgeht.
Abzuwarten bleibt, welche Auswirkungen die Entscheidung über die Erblichkeit der Lehen auch für die kleinen Vasallen in den nächsten Jahren haben wird. Mit Sicherheit wird diese Gruppe erstarken und sich zu Höherem berufen fühlen, ich kann es förmlich vor mir sehen, wie so ein ungehobelter Bauer aus der Provinz auf einmal an den Hof kommt und immer mehr Rechte für sich einfordert.
Noch bin ich mir nicht schlüssig, ob der Triumph über diesen aufsässigen Erzbischof es wert war, das Risiko einer weitreichenden gesellschaftlichen Umschichtung in Kauf zu nehmen. Aber vielleicht irre ich mich ja auch und alles bleibt weitgehend wie es zur Zeit ist.
Vielleicht ergibt sich für eine wie mich durch diese Veränderung aber auch eine großartige Chance. Vielleicht werden mehr Herren den Anspruch stellen, einen weltoffenen und modernen Haushalt zu führen, sodass ich mit meiner Laute und meinen Liedern ein größeres Publikum erreichen kann. Jetzt werde ich auf jeden Fall an den nächsten großen Hof ziehen, um diese sensationelle Neuigkeit aus Italien weiterzugeben. Der Burgherr und seine Vertrauten werden mir für diese Nachricht aus der Hand fressen und besonders großzügig sein. Und die Hofdamen erst – sicherlich werde ich die nächsten Nächte nicht alleine verbringen. Welch herrliche Aussicht. Wenn es danach geht, darf der Kaiser gerne häufiger von sich Reden machen, denn dann steigt das Interesse an meinen Diensten rasch an.

Am 28. Mai 1037 erließ Konrad II. während der Belagerung Mailands ein Gesetz, das die Rechtsverhältnisse der Lehnsträger regeln sollte. Die Bischöfe in Norditalien hatten durch die Schenkung zahlreicher Ländereien und anderer Güter eine mächtige und weitgehend selbständige Stellung erreicht, die sich in erster Linie auf ihre Vasallen stützte. Da die Bischöfe ihre Besitzungen nicht alleine verwalten und bewirtschaften konnten, vergaben sie sie an Lehnsmänner, die als Gegenleistung bestimmte Dienste verrichten mussten, so z.B. den Kriegsdienst. Diese Vasallen, Capitane genannt, hatten in den meisten Fällen eine gesicherte Stellung gegenüber ihren Herren, da durch den Kriegsdienst eine enge Bindung zwischen ihnen bestand. So hatten die Capitane in der Regel die Erblichkeit ihrer Lehen durchgesetzt. Sie selber verwalteten die ihnen überlassenen Lehen nur in Einzelfällen. Zumeist vergaben sie diese an Unter- oder Aftervasallen, die später als Valvassoren bezeichnet wurden. Diese Untervasallen verfügten über keine abgesicherte Stellung gegenüber ihren Herren, vielmehr waren sie deren Willkür ausgeliefert; so konnten ihnen sogar ihr Lehen entzogen werden.
Diese Situation war die Hauptursache für die Unruhen der Jahre 1035 bis 1037. Direkter Auslöser war Aribert II., Erzbischof von Mailand, der 1035 einem Vasallen sein Lehen entzogen hatte. Daraufhin entstand der so genannte Valvassorenaufstand, der sich nicht allein auf Mailand beschränkte, sondern auch auf die umliegenden Gebiete übergriff.
Anfang des Jahres 1037 erreichte Konrad II. mit seinem Heer Mailand, den Ausgangspunkt der Unruhen.
Nur kurze Zeit nach der Ankunft des Kaisers brach ein Tumult aus. Dieser war die Folge eines Gerüchts, das besagte, Konrad II. habe Mailand das Bistum Lodi entzogen. Die Mailänder befürchteten eine Schmälerung ihrer Interessen, wogegen sie lautstark protestierten. Außerdem forderten die Valvassoren die Anerkennung ihrer Gleichstellung. Zu einer Entscheidung in diesem Fall aber fehlte es dem Kaiser sowohl an einem vollständigen Überblick über die Situation als auch an ausreichend Truppen, die im Falle eines gewaltsamen Einschreitens nötig gewesen wären. Aus diesen Gründen zog sich der Kaiser vorerst nach Pavia zurück, wo er Mitte März einen Hoftag abzuhalten gedachte. Auf dem Hoftag in Pavia wurden die Übergriffe Ariberts angeklagt und es kam zum endgültigen Bruch zwischen dem Kaiser und dem Erzbischof von Mailand. Aribert, der wegen Hochverrats verhaftet wurde, gelang schließlich die Flucht nach Mailand. Die Vorbereitungen auf eine kämpferische Auseinandersetzung zwischen Kaiser und Erzbischof wurden von beiden Seiten vorangetrieben.
Zu einem direkten Aufeinandertreffen der beiden Parteien kam es zunächst nicht. Stattdessen verwüsteten und brandschatzten die kaiserlichen Truppen auf ihrem Weg nach Mailand die Umgebung. Drei Meilen entfernt von der Metropole errichteten sie ihr Lager. Immer wieder wurden Angriffe auf die Stadt verübt oder Ausfälle der Belagerten pariert. Keine der beiden Seiten konnte einen durchschlagenden Erfolg erringen, sodass der Belagerungszustand noch bis Ende Mai anhielt.
Kurz vor dem Abbruch der Belagerung erließ Konrad II. am 28. Mai 1037 Lehnsgesetz - Constitutio de feudis.
Das Gesetz zielt auf die Gleichstellung und Sicherung der Rechte aller Lehnsträger von Reichs- und Kirchenlehen ab. Im Wesentlichen enthält es folgende Aspekte: die Sicherung des Besitzes der Vasallen gegen willkürliche Handlungen der Seniores wie Verdrängung vom Lehen oder Veräußerung des Lehens, außerdem wurde die Erblichkeit der Lehen garantiert.
Mit diesem Gesetz wird die Stellung der Untervasallen rechtlich abgesichert. Es wird festgelegt, dass Inhaber von Reichs- und Kirchenlehen ihren Besitz nicht ohne eindeutigen Schuldnachweis und den Urteilsspruch ihrer Standesgenossen verlieren konnten. Diese Bestimmung hatte auch rückwirkende Geltung, betraf folglich auch das von Aribert eingezogene Lehen, das Auslöser der Unruhen gewesen war.
Beiden Parteien, sowohl dem Lehnsmann als auch dem Lehnsherrn, wurde durch die Konstitution das Recht eingeräumt, im Streitfalle das königliche Gericht anzurufen. Bei den großen Vasallen fungierte der König persönlich als oberster Richter.
Eine bedeutende Neuerung in Bezug auf das bisherige Verfahren war auch die aufschiebende Wirkung der Urteilsschelte. Der Vasall blieb laut Gesetz bis zum endgültigen Urteilsspruch im Besitz des Lehens. Das bedeutete, dass der Senior nicht mehr das Recht besaß, das Lehen sofort einzuziehen, auch wenn das Urteil letztendlich für ihn sprach.
Außerdem wurde in der Constitutio de feudis festgelegt, dass der Senior nicht ohne Zustimmung des Vasallen über die Lehen verfügen darf, weder durch Tausch, Prekarie noch libellarische Verleihung.
Ein weiterer wesentlicher Punkt des Gesetzes Konrads II. ging auf die Forderung der Vasallen nach der Erblichkeit ihrer Lehen ein. In der Urkunde vom 28. Mai 1037 wurde die Vererblichkeit schriftlich fixiert. Die Lehen waren im Mannesstamme erblich. War kein Sohn vorhanden, so folgte der Enkel. Sollte weder ein Sohn noch ein Enkel vorhanden sein, erbte der Bruder des Lehnsträgers. Dessen Anspruch auf das Lehen ergab sich aus dem gemeinsamen Vater. Beim Übergang des Lehens an einen Erben war die gewohnheitsrechtliche Abgabe von Pferden und Waffen an den Herrn zu entrichten.
Das Gesetz zielt auf die Gleichstellung und Sicherung der Rechte aller Lehnsträger von Reichs- und Kirchenlehen ab. Im Wesentlichen enthält es folgende Aspekte: die Sicherung des Besitzes der Vasallen gegen willkürliche Handlungen der Seniores wie Verdrängung vom Lehen oder Veräußerung des Lehens, außerdem wurde die Erblichkeit der Lehen garantiert.
Jeder Verstoß gegen dieses Gesetz sollte mit einer Strafe in Höhe von 100 Pfund Gold belegt werden. Diese Summe war jeweils zur Hälfte an den Geschädigten und an die kaiserliche Kammer zu entrichten.
Mit diesem Gesetz zeigt Konrad II. deutlich, auf wessen Seite er in dem Konflikt steht. Die Bischöfe der Lombardei, besonders Aribert, wurden durch die Bestimmungen hart getroffen, da diese ihrer willkürlichen und unterdrückenden Haltung den Vasallen gegenüber entgegenwirkten. Sowohl die Begünstigung der Markgrafen als auch das Eingehen auf die Forderungen der Valvasoren stellten einen großen Rückschlag für die Politik der lombardischen Bischöfe dar.
Gleichzeitig erzielte die Constituto de feudis eine andere Wirkung, nämlich Aribert die Vasallen abspenstig zu machen und zugleich für die Interessen Konrads zu gewinnen.
Zu erwähnen ist außerdem die Absicht des Kaisers, die Aussöhnung der Lehnsherren und der Vasallen zu erreichen und damit ihre militärische Stärke zu erhalten, die dem Senior bzw. im Endeffekt auch dem Kaiser dienen sollte.

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