Archiv der Kategorie ‘20. Jahrhundert‘


Barbara Lindstrom: Die Schlacht von Los Angeles (24. Februar 1942)

Sonntag, den 24. Februar 2008

Los Angeles, 19.18 Uhr:
Was ist das denn? Sirenen?
„Ganz ruhig Kinder, keine Sorge. Das ist nichts. Ihr könnt Mama glauben“
Luftalarm? Ist was wirklich ein Luftalarm? In den Radio-Nachrichten haben sie gemeldet, die Japaner könnten heute angreifen. Kann das wirklich sein? Dass die Japsen uns hier bombardieren?
„Nein, Tom, das ist nichts. Keine Sorge Linda, na beruhig’ Dich, Kleine.
Kommt, Kinder, wir spielen jetzt ein Spiel. Wir gehen zusammen in den Keller und spielen da Verstecken. Und wenn Daddy gleich nach Hause kommt, dann spielt er auch mit. Na kommt, schnell in den Keller. Das wird lustig! Lasst das Essen ruhig stehen. Wir können später noch was essen. Mummy mag jetzt mit Euch spielen“

Der Himmel über Los Angeles während der Schlacht von Los Angeles20.57 Uhr:
Immer noch keine Entwarnung. Aber ich habe auch keine Explosionen gehört. Soll ich mit den Kindern wieder hochgehen? Nein, besser nicht. Aber ihnen wird langweilig.
„Tom, nein, bleib sofort stehen. Nicht die Treppe hoch!
Du hast Durst? Warte, hier am Waschbecken, da kannst Du Wasser trinken. Wie beim Zelten aus dem Bach. Das ist doch ein Abenteuer.“

22:23 Uhr:
Ah, das muss das Signal zur Entwarnung sein. So haben sie das im Radio angekündigt.
„Kinder, na, wir haben genug gespielt. Es ist Zeit, für Euch ins Bett zu gehen. Kommt wir gehen nach oben. Das war doch mal was anderes, nicht wahr, Tom, nicht wahr, Linda?
Vielleicht machen wir das schon bald wieder!“

Am 24. Februar 1942 kam es zur sogenannten Schlacht von Los Angeles im Zweiten Weltkrieg.
Die Begleitumstände der „Schlacht“, die eigentlich keine war sind bis heute nicht geklärt.
Am Vormittag des 24. Februar gab es zum ersten Mal Hinweise und Meldungen bezüglich eines bevorstehenden japanischen Luftangriffes auf Los Angeles und in den Abendstunden wurde für drei Stunden ein Fliegeralarm ausgelöst, der die Bevölkerung teilweise in Panik versetzte. Allerdings blieb der befürchtete Angriff aus.
In der folgenden Nacht aber, wurden angeblich doch Flugzeuge über Los Angeles gesichtet und die Flak-Abwehr musste bemannt werden. Kurz darauf begann der Himmel über der Stadt im Licht der Flak-Scheinwerfer und explodierender Flak-Granaten zu leuchten.Überschrift der LA Times zu Alarm - vom Militär bestätigt
Es kam aber zu keinerlei Bombenabwürfen und auch die Verteidiger konnten keine Abschüsse vermelden.
Was die Meldungen über Flugkörper über der Stadt, deren Sichtung auch vom Militär bestätigt wurde, ausgelöst hatte ist bis heute nicht geklärt und die Gerüchte gehen von Wetterballons bis zu den unvermeidlichen UFOs.
Auch wenn es zu keinen echten Kampfhandlungen kam, so kostete die „Schlacht von Los Angeles“ doch mehrere Menschenleben. Einerseits durch am Boden explodierende Flak-Granaten, andererseits durch Herzinfarkte und schließlich auch durch mehrere Verkehrsunfälle auf Grund der von den Behörden angeordneten kompletten Verdunkelung der Stadt.

Ticker-Eilmeldung: Verhaftung des SRP-Bundestagsabgeordneten Franz Richter (20. Februar 1952)

Mittwoch, den 20. Februar 2008

Das Bundeshaus, 1949 Sitz des Deutschen Bundestages. Copyright Stiftung Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland, Bestand Hehmke-WintererSRP-Bundestagsabgeordneter Dr. Franz Richter festgenommen +++ Wurde als NS-Verbrecher Fritz Rößler enttarnt +++ Festnahme während Bundestagsdebatte +++ Widersetzte sich der Verhaftung nicht +++ Immunität zuvor aufgehoben +++ Anklageerhebung in Kürze +++ Eingeleitetes Verbotsverfahren gegen SRP wird fortgesetzt +++ Entscheidung im Herbst erwartet

Dr. Franz Richter war der Tarnname des NS-Kriegsverbrechers Fritz Rößler, der zunächst als Schulungsleiter, dann als Gauhauptstellenleiter und schließlich 1945 im Reichspropagandaministerium für das NS-Regime tätig war.
Nach dem Krieg legte er sich den eingangs erwähnten Tarnnamen zu und blieb zunächst unentdeckt.
Ihm gelang es sogar im Rahmen seines beruflichen Neuanfanges nach 1945 als Lehrer in den Schuldienst eingestellt zu werden, wo er allerdings schon recht früh wegen seiner rechtsradikalen Gesinnung auffiel und nach mehrfachen entsprechenden Äußerungen suspendiert wurde.
Prozentuale Stimm- und Sitzverteilung der Bundestagswahl von 1949
Er war auch als Politiker für die DKP-DRP (Deutsche Konservative Partei – Deutsche Rechtspartei) tätig und zog für diese am 14. August 1949 in den Deutschen Bundestag ein – zwei Wochen später wurde er als Nachfolger von Adolf von Thadden Vorsitzender der Partei in Niedersachsen.
Im Zuge des Zusammenschlusses der DKP-DRP mit der NPD (Nationaldemokratische Partei, nicht zu verwechseln mit der heutigen NPD) zur DRP (Deutsche Reichspartei) verließ er die Partei und trat der SRP bei, einer Absplitterung der DKP-DRP, deren Mitgliedern selbst das extremistische Gedankengut der DKP-DRP/DRP nicht weit genug ging, und saß fortan für diese im Bundestag.
Das Vorhandensein rechtsextremer Parteien im Bundestag nach den Wahlen von 1949 resultierte daraus, dass die 5%-Klausel erst zu den Wahlen des Jahres 1953 eingeführt wurde. So waren nach der Wahl von 1949 im Deutschen Bundestag 10 Parteien vertreten, darunter extremistische Parteien sowohl von rechts wie von links. Hierunter fanden sich sowohl die KPD als auch die DKP-DRP und nach deren Zersplitterung dieser eben auch die SRP.
Die SRP sah sich selbst in der Nachfolge der NSDAP und pflegte ein ähnliches Gedankengut. So fanden sich in ihrem Parteiprogramm Inhalte wie die Feststellung der „Notwendigkeit der Lösung der Judenfrage“ und die „Treue zum Reich“.
Ihre Machtbasis hatte die SRP in Niedersachen, wo es ihr bei den Landstagswahlen 1951 gelang, 11% der Stimmen zu bekommen. In einigen Wahlkreisen übersprang sie dabei sogar die 20%-Marke und in Verden wurde sie stärkste Partei.
Zum Zeitpunkt der Enttarnung und Verhaftung Rößlers war bereits ein Parteiverbostverfahren gegen die SRP eingeleitet worden, das mit dem Verbot der Partei und aller ihr nahestehenden Organisationen, dem Mandatsverlust aller ihrer Mitglieder, dem Einzug aller finanziellen Mittel der Partei und dem Verbot der Gründung einer Ersatzorganisation endete.
Bis heute ist das Verbot der SRP eines von nur zwei Parteiverboten in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland. Dem Verbot der faschistischen SRP folgte 1956 das Verbot der linksextremen KPD (Kommunistische Partei Deutschlands).
Rößler selbst macht nach der Abbüßung einer Haftstraße von 18 Monaten später noch als Redner auf faschistischen Kongressen von sich reden, so auf denen der „Europäischen Sozialen Bewegung“, einer Vereinigung internationaler faschistischer Gruppierungen, die 1951 unter Führung der italienischen MSI gegründet worden war – der sich bis zum Beginn der 90er Jahre offen zum Faschismus bekennenden Vorgängerpartei der Alleanza Nazionale, die unter Silvio Berlusconi zweimal als Koalitionspartner in die italienische Regierung einzog (1994 und 2001-2006).

Captain Beeglow im Gespräch mit dem Magazin Fish’n’Food: Dritter Kabeljaukrieg (19. Februar 1976)

Dienstag, den 19. Februar 2008

Captain Beeglow, wenn Sie auf die letzten 20 Jahre zurückblicken, würden Sie dann heute dem Satz zustimmen, dass die ausgewogene Ernährung unserer Kinder gefährdet ist?

Nein warum denn?

Nun ja, bei genauer Betrachtung der Lage muss man doch feststellen, dass es immer wieder zu Schwierigkeiten oder auch Engpässen bei der Beschaffung von Kabeljau kommt.

Ja, dass schon, dem stimme ich zu.

Und würden Sie dann nicht sagen, dass es passieren könnte, dass unsere Kinder keinen Fisch mehr essen, sich also nicht mehr ausgewogen ernähren? Da es schließlich dazu kommen könnte, dass auch die Fischstäbchenproduktion eingeschränkt wird und in den Schulkantinen keine Fischstäbchen mehr angeboten werden können, was wiederum dazu führen würde, dass unsere Kinder keinen Fisch mehr essen.

Tja, das kann ich nun nicht verstehen, da es ja auch noch anderen leckeren Fisch gibt und nicht nur Kabeljau, für Fischstäbchen kann man schließlich auch Seelachs verwenden. Aber Kabeljau ist ja nun mal das Beste was es so gibt, darum fische ich den ja auch.

Haben Sie denn damit eine Zukunft? Sieht es denn nicht eher so aus, als ob die britischen Fischer immer weiter aus den ertragreichen Fischgründen vertrieben werden und mit leeren Netzen nach Hause zurückkehren.

Sicherlich ist die Situation nicht leicht, aber ich hoffe doch, dass unsere Regierung nun endlich einmal für uns Fischer eintreten wird und damit nicht nur unsere Arbeit würdigt, sondern auch die heimische Fischversorgung schützt.

Kabeljau - Gadus morhua.

Das fiktive Interview mit Captain Beeglow spielt auf die Kabeljaukriege an, die in den Jahren zwischen 1958 und 1976 in der Hauptsache zwischen Island und Großbritannien geführt wurden.
Island, das einen erheblichen Teil seiner Einnahmen aus Fischereiprodukten, vornehmlich deren Export, erwirtschaftet beschloss im Jahr 1952 das 3-Seemeilen-Abkommen, das Großbritannien und Dänemark 1901 im bezug auf die isländischen Fischereigründe ausgehandelt hatten zu kündigen und stattdessen eine Schutzzone von 4 Seemeilen einzurichten. Dieser Schritt wurde auf Grund der modernisierten Fangflotten anderer Nationen als notwendig erachtet, um die isländischen Fischer und ihre Fangausbeute zu sichern, nicht zuletzt auch, um den Staatshaushalt nicht zu gefährden.
In der Folge boykottierte Großbritannien den Import von isländischem Fisch, so dass die isländischen Fischer neue Absatzmärkte erschließen mussten. Mit Hilfe leistungsfähigerer Kühlanlagen erschlossen sich die Märkte in den USA und Russland.
1958 kam es wegen drohender Überfischung zu einer erneuten Ausweitung der Schutzzone auf 12 Seemeilen, woraufhin britische Fischerboote innerhalb dieser Zone von Kriegsschiffen begleitet wurden. Nach einer Beschwerde Islands bei den Vereinten Nationen musste Großbritannien die neue 12-Seemeilen-Grenze akzeptieren und der Erste Kabeljaukrieg war beendet.
Anfang der 1970er Jahre war es erneut zu einem Einbruch der Fischbestände innerhalb der isländischen Hoheitsgewässer gekommen, sodass 1972 eine Ausweitung der Schutzzone auf 50 Seemeilen eingeführt wurde. Durch diese Ausdehnung fühlten sich vor allem Großbritannien und Deutschland benachteiligt, da Island nun rund 30% der Fischereigründe des Nordatlantiks kontrollierte. Ausländische Fischerboote, die in die 50-Seemeilen-Zone eindrangen mussten mit der Zerstörung ihrer Netze und sonstiger Fanggeräte rechnen.
Seinen Höhepunkt erreichte der Zweite Kabeljaukrieg als 1973 ein britischer Trawler von einem isländischen Wachboot beschossen wurde. Deutschland, dessen Fischer ebenfalls von Sabotageaktionen isländischer Fischer betroffen waren, wählte von Beginn an den diplomatischen Weg.Die Auseinandersetzung konnte schließlich dadurch beigelegt werden, dass Sonderrechte in Bezug auf den Fischfang im Nordatlantik gewährt wurden.
1975 wurde die Schutzzone um Island nochmals erweitert, da die bisherigen Maßnahmen keinen durchschlagenden Erfolg gebracht hatten. Bereits 1974 war die Ausweitung der Schutzzone auf 200 Seemeilen angekündigt worden. Dies geschah in Folge eines Urteilsspruchs des Internationalen Gerichtshofes in Den Haag, wo Deutschland und Großbritannien Klage gegen die isländische Ausweitung der Schutzzone eingereicht hatte. Die Richter erklärten, dass eine einseitige Ausdehnung der Schutzzone nicht rechtens sei, forderten die beteiligten Parteien aber gleichzeitig zu einer diplomatischen Lösung des Konflikts auf. Island erkannte dieses Urteil aus Den Haag nicht an und verschärfte die Gangart durch die Ankündigung einer weiteren Ausdehnung der Schutzzone.
Als dieser isländische Beschluss 1975 umgesetzt wurde, schickte Großbritannien wiederum Kriegsschiffe zum Schutz der britischen Fischer in isländisches Hoheitsgewässer. Dennoch beschädigten die Isländer ausländische Fischerboote bzw. Trawler und rammten sogar ein britisches Kriegsschiff.
Im Rahmen dieses Dritten Kabeljaukrieges kam es am 19. Februar 1976 zum Abbruch der diplomatischen Beziehungen zwischen Island und Großbritannien. Am 2. Juni 1976 akzeptierte Großbritannien schließlich die neue 200-Seemeilen-Grenze. Die Erträge der isländischen Fischer konnten in der Folge gesteigert werden.
Nach einem Abkommen der UN von 1982 können Fischereigrenzen inzwischen generell auf 200 Seemeilen ausgedehnt werden.