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Hartwig auf dem Felde: Constitutio de feudis (28. Mai 1037)

Mittwoch, den 28. Mai 2008

Die Rechte der einfachen Vasallen wurden gestärkt. Ein bemerkenswerter Schachzug unseres Kaisers, der sich mit dieser Taktik der Unterstützung des niederen Adels sicher sein kann. Wer weiß schon, wozu diese Unterstützung einst noch gut sein wird. Mit Sicherheit hat sich der Kaiser etwas bei seinem Vorgehen gedacht, das über die momentane Situation hinausgeht.
Abzuwarten bleibt, welche Auswirkungen die Entscheidung über die Erblichkeit der Lehen auch für die kleinen Vasallen in den nächsten Jahren haben wird. Mit Sicherheit wird diese Gruppe erstarken und sich zu Höherem berufen fühlen, ich kann es förmlich vor mir sehen, wie so ein ungehobelter Bauer aus der Provinz auf einmal an den Hof kommt und immer mehr Rechte für sich einfordert.
Noch bin ich mir nicht schlüssig, ob der Triumph über diesen aufsässigen Erzbischof es wert war, das Risiko einer weitreichenden gesellschaftlichen Umschichtung in Kauf zu nehmen. Aber vielleicht irre ich mich ja auch und alles bleibt weitgehend wie es zur Zeit ist.
Vielleicht ergibt sich für eine wie mich durch diese Veränderung aber auch eine großartige Chance. Vielleicht werden mehr Herren den Anspruch stellen, einen weltoffenen und modernen Haushalt zu führen, sodass ich mit meiner Laute und meinen Liedern ein größeres Publikum erreichen kann. Jetzt werde ich auf jeden Fall an den nächsten großen Hof ziehen, um diese sensationelle Neuigkeit aus Italien weiterzugeben. Der Burgherr und seine Vertrauten werden mir für diese Nachricht aus der Hand fressen und besonders großzügig sein. Und die Hofdamen erst – sicherlich werde ich die nächsten Nächte nicht alleine verbringen. Welch herrliche Aussicht. Wenn es danach geht, darf der Kaiser gerne häufiger von sich Reden machen, denn dann steigt das Interesse an meinen Diensten rasch an.

Am 28. Mai 1037 erließ Konrad II. während der Belagerung Mailands ein Gesetz, das die Rechtsverhältnisse der Lehnsträger regeln sollte. Die Bischöfe in Norditalien hatten durch die Schenkung zahlreicher Ländereien und anderer Güter eine mächtige und weitgehend selbständige Stellung erreicht, die sich in erster Linie auf ihre Vasallen stützte. Da die Bischöfe ihre Besitzungen nicht alleine verwalten und bewirtschaften konnten, vergaben sie sie an Lehnsmänner, die als Gegenleistung bestimmte Dienste verrichten mussten, so z.B. den Kriegsdienst. Diese Vasallen, Capitane genannt, hatten in den meisten Fällen eine gesicherte Stellung gegenüber ihren Herren, da durch den Kriegsdienst eine enge Bindung zwischen ihnen bestand. So hatten die Capitane in der Regel die Erblichkeit ihrer Lehen durchgesetzt. Sie selber verwalteten die ihnen überlassenen Lehen nur in Einzelfällen. Zumeist vergaben sie diese an Unter- oder Aftervasallen, die später als Valvassoren bezeichnet wurden. Diese Untervasallen verfügten über keine abgesicherte Stellung gegenüber ihren Herren, vielmehr waren sie deren Willkür ausgeliefert; so konnten ihnen sogar ihr Lehen entzogen werden.
Diese Situation war die Hauptursache für die Unruhen der Jahre 1035 bis 1037. Direkter Auslöser war Aribert II., Erzbischof von Mailand, der 1035 einem Vasallen sein Lehen entzogen hatte. Daraufhin entstand der so genannte Valvassorenaufstand, der sich nicht allein auf Mailand beschränkte, sondern auch auf die umliegenden Gebiete übergriff.
Anfang des Jahres 1037 erreichte Konrad II. mit seinem Heer Mailand, den Ausgangspunkt der Unruhen.
Nur kurze Zeit nach der Ankunft des Kaisers brach ein Tumult aus. Dieser war die Folge eines Gerüchts, das besagte, Konrad II. habe Mailand das Bistum Lodi entzogen. Die Mailänder befürchteten eine Schmälerung ihrer Interessen, wogegen sie lautstark protestierten. Außerdem forderten die Valvassoren die Anerkennung ihrer Gleichstellung. Zu einer Entscheidung in diesem Fall aber fehlte es dem Kaiser sowohl an einem vollständigen Überblick über die Situation als auch an ausreichend Truppen, die im Falle eines gewaltsamen Einschreitens nötig gewesen wären. Aus diesen Gründen zog sich der Kaiser vorerst nach Pavia zurück, wo er Mitte März einen Hoftag abzuhalten gedachte. Auf dem Hoftag in Pavia wurden die Übergriffe Ariberts angeklagt und es kam zum endgültigen Bruch zwischen dem Kaiser und dem Erzbischof von Mailand. Aribert, der wegen Hochverrats verhaftet wurde, gelang schließlich die Flucht nach Mailand. Die Vorbereitungen auf eine kämpferische Auseinandersetzung zwischen Kaiser und Erzbischof wurden von beiden Seiten vorangetrieben.
Zu einem direkten Aufeinandertreffen der beiden Parteien kam es zunächst nicht. Stattdessen verwüsteten und brandschatzten die kaiserlichen Truppen auf ihrem Weg nach Mailand die Umgebung. Drei Meilen entfernt von der Metropole errichteten sie ihr Lager. Immer wieder wurden Angriffe auf die Stadt verübt oder Ausfälle der Belagerten pariert. Keine der beiden Seiten konnte einen durchschlagenden Erfolg erringen, sodass der Belagerungszustand noch bis Ende Mai anhielt.
Kurz vor dem Abbruch der Belagerung erließ Konrad II. am 28. Mai 1037 Lehnsgesetz - Constitutio de feudis.
Das Gesetz zielt auf die Gleichstellung und Sicherung der Rechte aller Lehnsträger von Reichs- und Kirchenlehen ab. Im Wesentlichen enthält es folgende Aspekte: die Sicherung des Besitzes der Vasallen gegen willkürliche Handlungen der Seniores wie Verdrängung vom Lehen oder Veräußerung des Lehens, außerdem wurde die Erblichkeit der Lehen garantiert.
Mit diesem Gesetz wird die Stellung der Untervasallen rechtlich abgesichert. Es wird festgelegt, dass Inhaber von Reichs- und Kirchenlehen ihren Besitz nicht ohne eindeutigen Schuldnachweis und den Urteilsspruch ihrer Standesgenossen verlieren konnten. Diese Bestimmung hatte auch rückwirkende Geltung, betraf folglich auch das von Aribert eingezogene Lehen, das Auslöser der Unruhen gewesen war.
Beiden Parteien, sowohl dem Lehnsmann als auch dem Lehnsherrn, wurde durch die Konstitution das Recht eingeräumt, im Streitfalle das königliche Gericht anzurufen. Bei den großen Vasallen fungierte der König persönlich als oberster Richter.
Eine bedeutende Neuerung in Bezug auf das bisherige Verfahren war auch die aufschiebende Wirkung der Urteilsschelte. Der Vasall blieb laut Gesetz bis zum endgültigen Urteilsspruch im Besitz des Lehens. Das bedeutete, dass der Senior nicht mehr das Recht besaß, das Lehen sofort einzuziehen, auch wenn das Urteil letztendlich für ihn sprach.
Außerdem wurde in der Constitutio de feudis festgelegt, dass der Senior nicht ohne Zustimmung des Vasallen über die Lehen verfügen darf, weder durch Tausch, Prekarie noch libellarische Verleihung.
Ein weiterer wesentlicher Punkt des Gesetzes Konrads II. ging auf die Forderung der Vasallen nach der Erblichkeit ihrer Lehen ein. In der Urkunde vom 28. Mai 1037 wurde die Vererblichkeit schriftlich fixiert. Die Lehen waren im Mannesstamme erblich. War kein Sohn vorhanden, so folgte der Enkel. Sollte weder ein Sohn noch ein Enkel vorhanden sein, erbte der Bruder des Lehnsträgers. Dessen Anspruch auf das Lehen ergab sich aus dem gemeinsamen Vater. Beim Übergang des Lehens an einen Erben war die gewohnheitsrechtliche Abgabe von Pferden und Waffen an den Herrn zu entrichten.
Das Gesetz zielt auf die Gleichstellung und Sicherung der Rechte aller Lehnsträger von Reichs- und Kirchenlehen ab. Im Wesentlichen enthält es folgende Aspekte: die Sicherung des Besitzes der Vasallen gegen willkürliche Handlungen der Seniores wie Verdrängung vom Lehen oder Veräußerung des Lehens, außerdem wurde die Erblichkeit der Lehen garantiert.
Jeder Verstoß gegen dieses Gesetz sollte mit einer Strafe in Höhe von 100 Pfund Gold belegt werden. Diese Summe war jeweils zur Hälfte an den Geschädigten und an die kaiserliche Kammer zu entrichten.
Mit diesem Gesetz zeigt Konrad II. deutlich, auf wessen Seite er in dem Konflikt steht. Die Bischöfe der Lombardei, besonders Aribert, wurden durch die Bestimmungen hart getroffen, da diese ihrer willkürlichen und unterdrückenden Haltung den Vasallen gegenüber entgegenwirkten. Sowohl die Begünstigung der Markgrafen als auch das Eingehen auf die Forderungen der Valvasoren stellten einen großen Rückschlag für die Politik der lombardischen Bischöfe dar.
Gleichzeitig erzielte die Constituto de feudis eine andere Wirkung, nämlich Aribert die Vasallen abspenstig zu machen und zugleich für die Interessen Konrads zu gewinnen.
Zu erwähnen ist außerdem die Absicht des Kaisers, die Aussöhnung der Lehnsherren und der Vasallen zu erreichen und damit ihre militärische Stärke zu erhalten, die dem Senior bzw. im Endeffekt auch dem Kaiser dienen sollte.

Angelo Ferutti – ein italienischer Mönch: Tod von Papst Johannes XII. (14. Mai 964)

Mittwoch, den 14. Mai 2008

Blutig erschlagen und gedemütigt. Eine Schande für den Heiligen Stuhl. Etwas anderes fällt mir zu dem heutigen Geschehen nicht ein.
Der abgesetzte Papst Johannes XII. wurde während des Geschlechtsaktes vom Ehemann seiner Geliebten erschlagen. Tragischer und unwürdiger kann der Tod eines Oberhirten nicht sein.
Nun gilt es, die Kirche von dieser Sünde reinzuwaschen, doch das wird kein leichtes Unterfangen sein, denn zu tief ist das Vertrauen der Gläubigen in die Aufrichtigkeit und Glaubwürdigkeit der Kirche erschüttert, war die Unkeuschheit und der damit verbundene Ehebruch doch nicht die erste Verfehlung, die Johannes angelastet wurde.
Welch Bild hat sich dem Betrachter heute geboten: Der tote Papst, wenn auch nicht mehr im Amte, in den Armen einer Hure. Schande über ihn und alle, die es nicht vermocht haben, diese Tat zu verhindern.

Darstellung eines Treffens zwischen Papst Johannes XII und Kaiser Otto I.

Die soeben geschilderte Version des Todes von Johannes XII. ist eine Möglichkeit, wie sich sein Tod zugetragen haben könnte. Eindeutig belegt ist sie jedoch nicht. Vielmehr ist anzunehmen, dass diese Variante auf Grund des zweifelhaften Lebenswandels des ehemaligen Oberhaupts der Kirche, im Nachhinein in Umlauf gebracht wurde. Einige Kirchenlexika berichten davon, dass Johannes XII. am 14. Mai 964 vom Schlag getroffen worden sei oder aus ungeklärter Ursache einen plötzlichen Tod erlitt.
937 oder 939 als Octavian von Spoleto geboren, war er der Sohn des römischen Stadtherren Alberich II., der seinen Sohn zum Nachfolger des amtierenden Papstes Agapets II. bestimmte. Am 16. Dezember 955 trat Octavian von Spoleto als Johannes XII: das Amt auf dem Stuhle Petri an. Auf dem internationalen Parkett verstand er es, sich einen Namen zu machen, so in seinen Kontakten zu England und Spanien, doch im Bereich der italienischen Territorialpolitik war er nicht vom Glück verfolgt, sodass er sich in dieser Hinsicht schließlich 960 mit einem Hilfsgesuch an König Otto I. wandte. Dieses Hilfsgesuch war mit dem Angebot der Kaiserkrönung verbunden, sodass Otto bald in Rom erschien, wo er zusammen mit seiner Gemahlin Adelheid am 2. Februar 962 die Kaiserkrone empfing. Im Gegenzug garantierte Kaiser Otto I. dem Papst den Erhalt des Kirchenstaates.
Johannes XII. aber fürchtete zugleich die Macht des Kaisers und intensivierte die Kontakte zu den Gegnern des Monarchen, besonders zu den Königen Adalbert und Berengar II. Otto kehrte daraufhin nach Rom zurück und zwang den Papst im November 963 zur Flucht aus der Heiligen Stadt. In der Folge ließ Otto auf einer Synode die Unwürdigkeit des Papstes feststellen und einen Nachfolger wählen – Leo VIII. Als Begründung wurde angeführt, dass Johannes der Synode ferngeblieben und ein Bündnis mit Adalbert eingegangen sei sowie bewaffneten Widerstand gegen den Kaiser geleistet habe.
Johannes, dem diese Entwicklung nicht gefallen konnte, versuchte Aufstände in der Bevölkerung zu schüren, um seine Position zurückzugewinnen. Mit diesen Versuchen hatte er allerdings erst nach dem Abzug Ottos aus Rom wirklichen Erfolg. Im Februar konnte der abgesetzte Papst in Rom wieder Fuß fassen, Leo VIII. aus der Stadt vertreiben und am 26. Februar 964 auf einer Synode die Verdammung Leos durchsetzen.
Bevor Kaiser Otto nach Rom zurückkehrte, starb Johannes XII. eines plötzlichen Todes.
Während seiner gesamten Zeit als Papst, gab es immer wieder Gerüchte, die Johannes XII. Verfehlungen wie Ehebruch, Simonie, Jagd- und Spielleidenschaft nachsagten. Auf dieser Grundlage sind auch die zweifelhaften Schilderungen, seine Todesumstände betreffend, entstanden.

(Darstellung eines Treffens zwischen Papst Johannes XII und Kaiser Otto I. aus der Werkstatt des Diebold Lauber. Der Künstler ist unbekannt. Entstanden um 1450)

Laudatio: Heinrich V. wird in Rom zum Kaiser gekrönt (13. April 1111)

Sonntag, den 13. April 2008

Es lebe der Kaiser! Lang lebe der Kaiser! Es lebe Heinrich V.! Lang und machtvoll sei Eure Regentschaft! Heinrich V. Kaiser des Heiligen Römischen Reiches Ihr habt das Land befriedet, Ihr habt den Konflikt mit der Kirche gelöst, indem Ihr großmütig auf althergebrachte Rechte der Kaiser und Könige des Heiligen Römischen Reiches verzichtet, um so der unnachgiebigen Haltung der Kirche entgegenzukommen und so zu beweisen, dass Ihr am wahren Frieden interessiert seid. Endlich ist es Euch gelungen, was Eurem Vater verwehrt blieb, Ihr habt die Aussöhnung mit der Kirche erreicht und den nun seit langer Zeit schwelenden Konflikt beigelegt. Diese Tat beweißt Eure Weitsicht und Euer diplomatisches Geschick, das dem Reich sicherlich noch in mancher schwieriger Situation ein Geschenk sein wird.
Seid auch in Zukunft einer weißer Herrscher und führt Euer Reich mit sicherer Hand, sodass es weiterhin blühen und gedeihen kann. In Einklang mit der Kurie, mit der Unterstützung des Heiligen Vaters werden dem Reich große Zeiten bevorstehen.
Es lebe der Kaiser! Lang lebe der Kaiser! Es lebe Heinrich V.!

Am 11. April 1111 war es Heinrich V. nach langem Hin und Her gelungen, Papst Paschalis II. dazu zu bewegen, ihn am 13. April desselben Jahres im Petersdom zum Kaiser des Heiligen Römischen Reiches zu krönen.
Bereits im Jahr 1110 war Heinrich nach Italien gezogen, um das noch immer ungelöste Investiturproblem zu lösen und gleichzeitig die Kaiserkrone einzufordern. Es gelang ihm mit dem Papst einen Geheimvertrag auszuhandeln, der unter dem Namen Vertrag von Sutri in die Geschichte eingegangen ist, in dem festgelegt wurde, dass der König zukünftig auf die Investitur der Bischöfe verzichtet, die Kirche als Gegenleistung die vom Reich erhaltenen Regalien und Güter zurückgibt. Als dieser Vertrag den kirchlichen Oberen am 12. Februar bekannt gemacht wurde, kam es zu heftigen Auseinandersetzungen und tumultartigen Szenen, da viele Geistliche durch diesen Vertrag eine Schmälerung ihrer Macht fürchteten. Zu den Regalien und Gütern, die an das Reich zurückgegeben werden sollten befanden sich einträgliche Quellen wie Markt- und Zollrechte, aber auch Machtpositionen wie die Stadtherrschaft oder die Hoheit über die Gerichtsbarkeit in einer Stadt. Mussten diese Privilegien abgegeben werden, hätten einige Bischöfe und andere hohe Geistliche deutliche Machteinbußen und finanzielle Verluste hinnehmen müssen. Aus diesem Grund war ihre Empörung über den geheimen Vertrag von Sutri so groß, dass der Papst ihn nicht durchzusetzen vermochte.Papst Paschalis II Um endlich eine Lösung zu finden, wurden neue Verhandlungen zwischen Kirche und weltlicher Macht angesetzt. Diese blieben jedoch ohne Erfolg, da sich Paschalis II. weigerte auf das im Vertrag von Sutri erlangte alleinige Investiturrecht durch Geistliche zu verzichten, dem König aber keine in dessen Augen angemessene Gegenleistung anbieten konnte.
In der Folge ließ Heinrich V. in der Nacht vom 15. auf den 16. Februar Papst Paschalis II. und zahlreiche Kardinäle festnehmen. Am 11. April wurde schließlich der Vertrag von Ponte Mammolo zwischen König und Papst ausgehandelt, in dem Heinrich V. die weltliche Investitur mit Ring und Stab zugesichert wurde und gleichzeitig wurde ihm die Kaiserkrönung versprochen. Im Gegenzug sicherte der König die Freilassung der gefangenen Geistlichen zu.
Zwei Tage später, am 13. April 1111 wurde Heinrich V. von Papst Paschalis II. im Petersdom zum Kaiser gekrönt. Der Investiturstreit war damit aber noch längst nicht beigelegt, sondern sollte erst im Wormser Konkordat im Jahr 1122 ein Ende finden.
Bereits im März 1112 hatte die Kurie in Rom die Abmachungen aus dem Vertrag von Ponte Mammolo, der nach ihrer Auffassung unter Zwang zu Stande gekommen war, was sicherlich keine aus der Luft gegriffene Behauptung war, widerrufen, sodass der Investiturstreit erneut angeheizt wurde.

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