Archiv der Kategorie ‘Österreichische Geschichte‘


Ernst Haberli: Abschaffung des Adels in Österreich (3. April 1919)

Donnerstag, den 3. April 2008

Endlich ist es soweit gekommen, dass alle Bürger unseres Landes gleich sind, es gibt kein Vorrecht der Geburt mehr. Diese überholte Ansicht wurde mit dem heutigen Tage revidiert und klargestellt, dass wirklich alle Menschen gleich sind.
Da wird noch so mancher feine Herr seinem Titel hinterher trauern, da er sich nicht mehr mit „Herr Graf“ ansprechen lassen kann, sondern ganz gewöhnlich Herr Schorrenberger oder Herr Grünmeyer genannt wird.

Wappen des Hauses Habsburg

In Österreich wurden im Zusammenhang mit der Republiksgründung am 3. April 1919 alle Adelstitel und Adelsprivilegien per Gesetz abgeschafft, gleichzeitig wurde die weitere Verwendung von Titeln unter Strafe gestellt. Mit dieser Anweisung wurde das Führen von Prädikaten wie zum Beispiel ,Durchlaucht’ und ,Hoheit’ sowie Standesbezeichnungen wie ,Graf’ oder ,Herzog’ untersagt, ebenso betroffen von dieser Regelung war der Namenszusatz ,von’. Außerdem wurden die Habsburger des Landes verwiesen und zum Teil sogar mit einem Einreiseverbot belegt, da in Österreich befürchtet wurde, dass das Haus Habsburg versuchen würde, die Monarchie im Land an der Donau erneut zu installieren, wie es der ehemalige Kaiser Karl im benachbarten Ungarn versucht hatte.
1920 wurde dieses Gesetz schließlich in den Verfassungsrang erhoben und ist bis heute in Kraft. Heute ist der Adel in Österreich trotz zum Teil intensiven Widerstandes gegen dieses Adelsabschaffungsgesetzes nur noch ein gesellschaftliches Phänomen, das besonders in der österreichischen Regenbogenpresse gerne behandelt wird, politisch und rechtlich hat der Adel der Alpenrepublik aber keine Bedeutung mehr.
Gewissermaßen als Kompensation für die verbotenen Adelstitel wird in Österreich sehr viel Wert auf akademische Grade und Berufstitel gelegt.

Ein Beobachter: Beginn der Friedensverhandlungen von Utrecht im Spanischen Erbfolgekrieg (29. Januar 1712)

Dienstag, den 29. Januar 2008

An Seine Hoheit Karl VI. von Gottes Gnaden ewig erhabener Römischer Kaiser, Deutscher König, König von Spanien, Ungarn, Böhmen, beiden Sizilien, Jerusalem und über Westindien, Erzherzog Österreichs, Herzog von Burgund, Brabant, Mailand, Fürst zu Schwaben, Katalonien, Markgraf des Heiligen Römischen Reiches, Graf zu Habsburg, Flandern, Tirol.

Kaiser Karl VI aus dem Hause HabsburgErlaube ich mir untertänigst zu berichten, dass mit heutigem Tag der Friedenskongress zu Utrecht begonnen hat. Die Gesandten der beteiligten Mächte scheinen wirklich gewillt zu sein, einen Frieden zu schließen, ohne Beteiligung Seiner kaiserlichen Hoheit.
Verfolgen diesen Prozess mit Skepsis, hoffen aber die Vorstellungen Ihrer gnädigen Hoheit werden berücksichtigt. Bis zu einem Abschluss, der Ihren Ansprüchen genüge tut, empfehle ich untertänigst, den Krieg gegen seine Majestät, Ludwig von Frankreich fortzusetzen, um unsere Armeen in eine Situation zu bringen, die uns das Stellen weitreichender Forderungen erlaubt. Durch die bisherigen Nachrichten der Gesandten der anderen Mächte bleibt uns aber wenig Hoffnung, dass die Mächte sich für eine Zuweisung aller spanischen Lande an Seine kaiserliche Hoheit, aussprechen werden. Sollten uns darauf vorbereiten, dies in der Folge selbst erlangen zu müssen auch gegen den Widerstand der vormals verbündeten Mächte.
Vor allem die Gesandten des vormals mit uns verbündeten Großbritannien scheinen wenig geneigt zu sein, einem ungeteilten Übergang aller spanischen Lande an seine kaiserliche Hoheit zuzustimmen.

Am 29. Januar 1712 begannen die Friedensverhandlungen von Utrecht, mit deren Abschluss ein Krieg enden sollte, der ohne zu übertreiben als „Weltkrieg im Barock“ bezeichnet werden kann. Was mit einem Streit um die Erbfolge des letzten spanischen Habsburgers Karl II. begann wuchs sich zu einem multinationalen Konflikt aus, an dem fast alle zu dieser Zeit bedeutenden Mächte beteiligt waren. Wenn man diesen Konflikt in Verbindung mit dem teilweise zeitgleich und überlappenden Großen Nordischen Krieg in Bezug setzt, so war mit Ausnahme des osmanisch besetzten Teils nahezu ganz Europa in diesen Krieg einbezogen.
Die Kriegsschauplätze erstreckten sich darüber hinaus über die ganze Welt, in Europa lagen sie in Spanien, dem Mittelmeer, Frankreich, den spanischen Niederlanden, in fast ganz Italien, im Reich entlang der Donau und des Rheins. Dazu kamen die von Frankreich unterstützten Aufstände in Ungarn und Schottland. Darüber hinaus kam es auch in den Kolonien der beteiligten Mächte zu kriegerischen Auseinandersetzungen. Auch in seinen Ergebnissen ist der Spanische Erbfolgekrieg kaum zu überschätzen.
Trotz all der an der siegreichen Allianz gegen Frankreich beteiligten Mächte, gab es am Ende nur einen wirklich großen Sieger: Das immer wieder geschickt agierende England (bzw. seit dem Act of Union 1707 eigentlich als Großbritannien zu bezeichnen) ging als deutlicher Sieger aus dem Spanischen Erbfolgekrieg hervor. So gewann es durch den Frieden von Utrecht im Mittelmeer Menorca und das bis heute in seiner strategischen Bedeutung unangefochten wichtige Gibraltar. In Amerika gewann England v.a. Nova Scotia und Neufundland hinzu, die Einfalltore nach Kanada, von denen aus England nach und nach die Kontrolle über den ganzen Bereich Kanadas übernehmen sollte. Im sogenannten ‚Asiento’, bekam England darüber hinaus das Monopol über den gesamten Sklavenhandel mit den spanischen Kolonien.
Oftmals spricht man im Bezug auf die Folgezeit des Spanischen Erbfolgekriegs von dem Entstehen einer Pentarchie der Großmächte in Europa und vom System der Balance of Power. Das aber ist zu kurz gegriffen. England war es gelungen seine Konkurrenten in Übersee durch diesen Krieg weit zu überholen. Spaniens Abstieg setzte sich fort, Frankreich war zur See deutlich geschlagen, selbst die Vereinigten Niederlande rutschten in der Folge weiter ab, obwohl auch sie eine der militärischen Siegermächte des Konfliktes waren. So gab es am Ende zwar eine Balance of Power auf dem europäischen Kontinent, aber eben nur dort, allerdings nicht mit England als einer einbezogener Macht, sondern eher als Kontrolleur dieses Gleichgewichtes, dass immer wieder eingriff, wenn eine Macht drohte das Gleichgewicht zu ihren Gunsten zu bewegen und somit in die Lage gekommen wäre, die britische Hegemonialstellung in der Welt anzugreifen.
Und damit ist die englische Politik im Spanischen Erbfolgekrieg und vor allem beim Ausmaß des Einflusses Englands auf die Bestimmungen auf den Frieden von Utrecht eben nicht nur Ausdruck der sehr eigenen englischen Interpretation des Begriffs ‚Gleichgewicht’, sondern vielmehr auch als Bild und Vorbild eines anderen Teils der zukünftigen englischen Politik und des englischen Selbstverständnisses, wenn auch in dieser Begrifflichkeit erst später verwendet, zu sehen: ‚Rule Britannia’.
Der Friendensvertrag von Utrecht
Was war aber nun mit Österreich und seinem habsburgischen Kaiser? Zwar versuchten die österreichischen Truppen unter ihrem Heerführer Prinz Eugen zwar noch, Frankreich im Alleingang weiter zu bekämpfen, was aber durch das Wegfallen des wichtigsten Verbündeten, England, am Ende nicht von Erfolg gekrönt war. So mussten die Habsburger und das Reich am Ende in den Friedenschlüssen von Rastatt und Baden den Bestimmungen des Friedensvertrages von Utrecht zustimmen. Die spanische Erbfolge mit allen Kolonien fiel dadurch an Philipp V. aus dem Hause der Bourbonen, wobei aber eine spätere Vereinigung der Kronen und Frankreichs unter einem Herrscher ausgeschlossen wurde (was letztlich zum etwas später folgenden „Krieg der Quadruppel-Allianz” führte). Österreich bekam im Gegenzug die spanischen Niederlande und die ehemaligen Besitzungen der spanischen Habsburger in Italien zugesprochen.
Wenn man den Spanischen Erbfolgekrieg in seiner Gesamtheit und seiner Bedeutung sieht, so ist es umso verwunderlicher, wie stiefmütterlich er bis heute behandelt wird. So gibt es bis heute keinerlei umfassende deutschsprachige Monographie über diesen neuzeitlichen „Weltkrieg“.

Papagena und Papageno: Mozarts Geburt (27. Januar 1756)

Sonntag, den 27. Januar 2008

“Papagena, mein Täubchen, weißt Du was heute für ein Tag ist? Mozart wurde geboren!“ „Mozart?“ „Ja, Wolfgang Amadeus Mozart! Der Komponist, der uns erschaffen hat. Ihm verdanken wir unser Leben, liebste Papagena.“ Ausschnitt aus der Arie des Papageno
„Den hätte ich ja gerne mal getroffen, Papageno, schließlich habe ich an Dir schon das ein oder andere auszusetzen und das hätte dieser Mozart ja gleich ein wenig anders gestalten können, oder nicht?“ „An mir etwas verändern? Nein, nein, ich bin ein glücklicher Vogelfänger und jetzt wo ich mein Weibchen gefunden habe, da erscheint mir das Leben perfekt. Allerdings könnte dein Plappermaul ein wenig gestopft werden, das hätte Mozart schon bedenken können, schließlich sind wir unsterblichen und müssen noch lang miteinander auskommen, da hätte er schon mit etwas mehr Sorgfalt vorgehen können.“ „Plappermaul? Ich, habe doch kein Plappermaul!“

Am 27. Januar 1756 erblickte Wolfgang Amadeus Mozart in Salzburg das Licht der Welt. Mozart war das zweite Kind der Eheleute Anna Maria Pertl und Leopold Mozart. Getauft wurde der Junge im Salzburger Dom auf den Namen Johannes Chrysostomus Wolfgangus Theopilus.Wolfgang Amadeus Mozart. Copyright des Bildes: Vova Pomortzeff, Fotolia
Im Alter von vier Jahren erhielt er von seinem Vater, dem Hofkomponist und späterem Vizekapellmeister, Musikunterricht. Früh zeigte sich das außergewöhnliche Talent des Jungen am Klavier und auf der Violine. Erste Kompositionen lassen sich auf das Jahr 1761 datieren. Bereits im Jahr 1762 erfolgten erste Konzertreisen nach München und Wien, denen sich eine rund dreijährige Tournee durch Europa anschloss. Das so genannte Wunderkind sorgte bei seinen Auftritten für großes Aufsehen.
Im Jahr 1772 wurde Mozart zum Konzertmeister der Salzburger Hofkapelle ernannt, was ihm dennoch weitere Reisen durch Europa, zum Beispiel nach Italien, ermöglichte. 1777 bat er schließlich um Entlassung aus dem Dienst. Es folgte eine weniger erfolgreiche Zeit für den jungen Musiker. Nachdem bereits die Uraufführung des „Dramma per musica Il re pastore“ im April 1775 auf wenig Resonanz stieß, sollte auch in der Folge der Erfolg ausbleiben. Trotz zahlreicher Versuche, konnte Mozart keine andere Festanstellung finden, sodass er schließlich nach Salzburg zurückkehrte, um Anfang 1779 die Stelle eines Hofkomponisten anzunehmen. Durch das angespannte Verhältnis zum Erzbischof sollte diese Anstellung nur bis zum Juni 1781 fortbestehen.
In der Folge verdingte Mozart sich als freischaffender Komponist und Musiklehrer. In dieser Phase, die von 1781 bis 1791 währte, schuf Mozart seine großen Opern, wie zum Beispiel die Zauberflöte. Anfang Dezember 1791 verstarb der Musiker in Wien nach einer längeren Krankheit.
Die Zauberflöte, die zu den bekanntesten Opern überhaupt gehört, wurde am 30. September 1791 in Wien uraufgeführt.

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