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Todesanzeige: Zum Tod des Tierforschers Bernhard Grzimek (13.03.1987)

Donnerstag, den 13. März 2008

Zum Tod von Bernhard Grzimek

Bernhard Grzimek hat die Wahrnehmung von Tierwelt und Natur für weit mehr als eine Generation geprägt und für viele Jahre, wie auch Heinz Sielmann mit seinen „Expeditionen ins Tierreich“, für eine feste Verankerung anspruchsvoller Tierproduktion im deutschen Fernsehen gesorgt.
Seine Filme, Serien und Berichte trugen zu einer ganz neuen Wahrnehmung der Umwelt des Menschen bei.
Kinder hat er mit den Beiträgen über die „possierlichen“ Tierchen gefesselt, Erwachsene mit seinen fundierten und dennoch immer wieder unterhaltsam vermittelten Informationen über Leben, Verhalten und Komplexität der Tierwelt.
Wohl kaum ein Leser dieses Blogs wird keine Kindheits- oder Jugenderinnerungen an Grzimeks ARD-Serie „Ein Platz für Tiere“ haben, die auch nach dem Ende der Aufnahmen von neuen Folgen 1980 noch vielfach wiederholt wurde.
Grzimek wurde am 24. April 1909 in Oberschlesien geboren.
1933 erlangte er, nach dem Studium der Veterinärmedizin, den Titel eines Dr. med.vet. und war in der Folge im Preußischen Landwirtschaftsministerium beschäftigt, später bis zum Ende des Zweiten Weltkriegs im Reichsernährungsministerium.
Sein Interesse in der damaligen Zeit lag aber schon vor allem bei der Erforschung tierischen Verhaltens und so verbrachte er auch in den Kriegsjahren viel Zeit mit seinen Forschungsprojekten.
Kurz vor Kriegsende musste er von Berlin in das bereits von den Amerikanern besetzte Frankfurt fliehen, da er von der Gestapo gesucht wurde, weil er mehrfach, sich vor dem Zugriff der Nazis versteckende, Juden mit Lebensmitteln versorgt haben soll.
Frankfurt sollte auch in der Zukunft sein Lebensmittelpunkt werden. Er wurde Direktor des Frankfurter Zoos und widersetzte sich erfolgreich der von den Alliierten und der neuen Frankfurter Stadtverwaltung angeordneten Schließung des Tiergartens.
Beim Wiederaufbau des Zoos musste er fast bei Null anfangen, denn die meisten Gebäude waren im Krieg zerstört worden und nur 20 größere Tiere hatten die schweren Bombenangriffe überlebt.
Der schnelle Wiederaufbau des Frankfurter Zoos ist weitestgehend Bernhard Grzimek zu verdanken. Es gelang ihm, schon Ende 1945 Besucherzahlen zu erreichen, die fast doppelt so hoch waren, wie in der Vorkriegszeit. Fast 30 Jahre lang sollte er seine Position als Direktor des Zoos behalten.
Grabmal von Bernhard Grzimek am Rande der SerengetiBerühmtheit erlangte er aber vor allem mit seinem Wirken als Autor und Filmemacher von Naturfilmen, in denen er sich immer wieder für die Bewahrung der bedrohten Natur einsetzte.
Sein wichtigstes und bekanntestes Werk ist sicherlich der Film „Serengeti darf nicht sterben“, für den er 1960, als erster Deutscher nach dem 2. Weltkrieg, einen Oscar (für den besten Dokumentarfilm) erhielt.
Zu seinen vielen weiteren Auszeichnungen zählen u.a. der Bundesfilmpreis, die Goldene Medaille der New York Zoological Society, die Goldene Kamera, der Bambi, die Ehrendoktorwürde der Humboldt-Universität in Berlin und das Große Bundesverdienstkreuz.
Eines der bis heute bekanntesten Denkmale setzte ihm aber ein anderer Filmemacher, der Komiker Loriot, mit seiner Parodie über die possierliche Steinlaus. Dieses fiktive Tierchen hat sich im Bewusstsein der Deutschen so festgesetzt, dass fingierte Artikel über die Steinlaus immer wieder als humoristische Auflockerung Eingang in wichtige deutsche Lexika und Medizinfachbücher, wie z.B in Pschyrembels Klinischem Wörterbuch, dem wichtigsten deutschsprachigen Medizinwörterbuch, finden.
Grzimeks Eintreten für die Natur wird auch dadurch deutlich, dass er einer der Gründer des BUND war.
Bernhard Grimzek starb am 13. März 1987. Er wurde in Tansania, am Ngorongoro-Krater, am Rande der Serengeti in einem Grab neben seinem Sohn Michael beigesetzt.

(Das Bild vom Grab Bernhard Grzimeks basiert auf dem Bild Grzimek.jpg aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation. Der Urheber des Bildes ist Michael Rückl)

Otto von Bismarck: Schulaufsichtsgesetz (11. März 1872)

Dienstag, den 11. März 2008

Otto von Bismarck über den Sinn des Kulturkampfs in einer Rede vor dem preußischen Herrenhaus am
10. März 1873:
Otto von Bismarck mit Pickelhaube„Die Frage, in der wir uns befinden, wird meines Erachtens gefälscht, und das Licht, in dem wir sie betrachten, ist ein falsches, wenn man sie als eine konfessionelle, kirchliche betrachtet.
Es ist wesentlich eine politische; es handelt sich nicht um den Kampf, wie unsern katholischen Mitbürgern eingeredet wird, einer evangelischen Dynastie gegen die katholische Kirche, es handelt sich nicht um den Kampf zwischen Glauben und Unglauben, es handelt sich um den uralten Machtstreit, der so alt ist wie das Menschengeschlecht, um den Machtstreit zwischen Königtum und Priestertum, den Machtstreit, der viel älter ist als die Erscheinung unseres Erlösers in dieser Welt, den Machtstreit, in dem Agamemnon in Aulis mit seinen Sehern lag, der ihm dort die Tochter kostete und die Griechen am Auslaufen verhinderte, den Machtstreit, der die deutsche Geschichte des Mittelalters bis zur Zersetzung des Deutschen Reiches erfüllt hat unter dem Namen der Kämpfe der Päpste mit den Kaisern, der im Mittelalter seinen Abschluß damit fand, daß der letzte Vertreter des erlauchten
schwäbischen Kaiserstammes unter dem Beil eines französischen Eroberers auf dem Schafott starb und dass dieser französische Eroberer im Bündnis mit dem damaligen Papste stand.
Dieser Machtstreit unterliegt denselben Bedingungen wie jeder andere politische Kampf, und es ist eine Verschiebung der Frage, die auf den Eindruck auf urteilslose Leute berechnet ist, wenn man sie darstellt, als ob es sich um Bedrückung der Kirche handelte. Es handelt sich um Verteidigung des Staates, es handelt sich um Abgrenzung, wie weit die Priesterherrschaft und wie weit die Königsherrschaft gehen soll, und diese Abgrenzung muss so gefunden werden, dass der Staat seinerseits dabei bestehen kann. Denn in dem Reiche dieser Welt hat er das Regiment und den Vortritt.“
(nicht fikitv)

Mit dem Schulaufsichtsgesetz, das am 11. März 1871 erlassen wurde, unterstellte Bismarck zusammen mit seinem Kultusminister Adalbert Falk alle Schulen der staatlichen Aufsicht und drängte damit die evangelische und katholische Kirche aus der Schulinspektion hinaus. Mit diesem Gesetz wurde die geistliche Aufsicht über sämtliche Schule beseitigt. Die Aufsicht über das höhere Schulwesen lag bereits seit 1787 beim Staat, in diesem Bereich vertreten durch das Berliner Oberschulkollegium.
Durch diese Maßnahme von 1872, die als ein Teil des Kulturkampfes, der zwischen Bismarck als Vertreter Preußens und der katholischen Kirche unter Papst Pius IX. in der Zeit zwischen 1871 und 1878 ausgetragen wurde, anzusehen. Als der Kulturkampf 1878 schließlich beigelegt wurde, wurden zahlreiche Gesetze dieser Zeit revidiert, das Schulaufsichtsgesetz war allerdings eines der wenigen Gesetze, das unangetastet blieb.
Dorfschule
Mit dem Schulaufsichtsgesetz handelte sich Bismarck die Ablehnung durch die Zentrumspartei und die evangelischen Konservativen Partei in Preußen ein.
Grund für die Verabschiedung des Schualaufsichtsgesetzes war, dass in den Teilen Preußens, in denen die polnischsprachige Bevölkerung dominierte der Unterricht von Geistlichen meist in der Muttersprache der Schüler abgehalten wurde, was zum Unmut Bismarcks führte, da es in seinem Bestreben lag, die deutsche Sprache in ganz Preußen zu verbreiten. Mit dem Gesetz versuchte er nun, die Geistlichen aus dem Unterricht zu verdrängen und damit die polnische Sprache in der Schule einzuschränken. Gleichzeitig fürchte Bismarck den Einfluss der Kirche auf den Staat und versuchte diesen dementsprechend einzugrenzen, sodass das Schulaufsichtsgesetz durchaus auch in diesem Zusammenhang gesehen werden kann, da es nun gelang, den Einfluss der katholischen Kirche bereits an der Wurzel des Volkes einzudämmen und zu kontrollieren.

Spontaner Gesang Jenenser Studenten: Proklamation der Farben Schwarz-Rot-Gold zu den deutschen Nationalfarben (9. März 1848)

Sonntag, den 9. März 2008

Wir hatten gebauet
ein stattliches Haus
und drin auf Gott vertrauet
trotz Wetter, Sturm und Graus.

Wir lebten so traulich,
so innig, so frei,
den Schlechten ward es graulich,
wir lebten gar zu treu!
Sie lugten, sie suchten
nach Trug und Verrat,
verleumdeten, verfluchten
die junge grüne Saat!

Was Gott in uns legte,
die Welt hat’s veracht’t,
die Einigkeit erregte
bei Guten selbst Verdacht!

Man schalt es Verbrechen,
man täuschte sich sehr;
die Form kann man zerbrechen,
die Liebe nimmermehr.

Die Form ist zerbrochen,
von außen herein,
doch, was man drin gerochen,
war eitel Dunst und Schein.

Das Band ist zerschnitten,
war Schwarz, Rot und Gold,
und Gott hat es gelitten,
wer weiß, was er gewollt!

Das Haus mag zerfallen –
was hat’s dann für Not?
Der Geist lebt in uns allen,
und unsre Burg ist Gott!

(‚Wir hatten gebauet’ von Daniel August von Binzer, 1819)

Fahne der Urburschenschaft auf der Wartburg

„Eben so werden die Bundesfarben der deutschen Vorzeit zu entnehmen seyn,
wo das deutsche Reichspanier schwarz, roth und golden war.“

wurde am 9. März 1848 vom Bundestag des Deutschen Bundes hinsichtlich der zukünftigen Fahne des Bundes beschlossen.
Damit nahm der Deutsche Bund Farben an, die aus einer Tradition stammten, die ihm eigentlich entgegen stand, war doch der Deutschen Bundestag ein Gremium von Fürstenvertretern und die erste bekannte Erwähnung des Dreiklang der Farben Schwarz-Rot-Gold stammt aus einem Lied, das der Burschenschafter Daniel August von Binzer zur erzwungenen Auflösung der Jenenser Urburschenschaft.
Diese Auflösung resultierte aus den Karlsbader Beschlüssen vom August 1819, in denen sich neben dem Verbot der Burschenschaften, deren Ziel es war, in Deutschland liberale und demokratische Reformen zu erreichen, auch ein Verbot der öffentlichen schriftlichen Meinungsfreiheit, die Überwachung der Universitäten, die Schließung der Turnplätze, die Zensur der Presse und die Entlassung mit einhergehendem Berufsverbot für liberal und national gesinnte Professoren fanden.
Dennoch wurden diese Farben, die die Jenenser Urburschenschaft führte, zu den deutschen Nationalfarben.
Die Geschichte der Farben geht, auch wenn man sie in der Nennung Schwarz-Rot-Gold, erst in dem eingangs genannten Lied findet, weiter zurück.
So bezog sich die Urburschenschaft bei der Wahl ihrer Farben auf die Uniform des Lützowschen Freikorps, einer bedeutenden Freiwilligeneinheit während der Befreiungskriege gegen die Napoleonische Besetzung.
Man kann die Farbkombination aber noch weiter zurückverfolgen, bis hin zum Wappen des Heiligen Römischen Reiches, das zu Beginn des 14. Jahrhunderts einen rotbewehrten goldenen Schild mit Schwarzem Adler zeigte.
Nach 1819 wurden die Farben mehr und mehr zum Symbol sowohl der deutschen Demokratie- als auch der Burschenschafterbewegung (trotz des Verbots der Burschenschaften, das bis April 1848 Geltung hatte) und so finden sie sich auch immer wieder als Symbol, wie zum Beispiel beim Hambacher Fest 1832 (meist allerdings nach burschenschaftlicher Tradition von unten, getragen, also so, dass das Schwarz den unteren Teil der Fahnen ausmachte).
Hambacher Fest 1832
Eine der ältesten Fahnen, die diese Farben (als Rot-Schwarz-Rot mit goldener Perkussion und goldenem Eichenlaub) zeigte gehörte ebenfalls der Urburschenschaft und kann heute auf der Wartburg in Eisenach betrachtet werden, die seit dem Wartburgfest von 1817 immer wieder ein beliebter Versammlungsort studentischer Korporationen war.
Die Farben blieben auch das Symbol der Revolution von 1848, deren Ziel es war, ein gesamtdeutsches Reich zu schaffen. Der Versuch der Inanspruchnahme der Farben durch die Fürsten des Deutschen Bundes misslang in der Folge und die Farben standen weiterhin vor allem für republikanisch-antimonarchistische Kräfte, deren Ziel die Errichtung eines demokratischen deutschen Nationalstaates war, woran auch ihr zeitweiliges Verbot nach dem Scheitern des Versuches einer Reichsgründung durch die Nationalversammlung in der Frankfurter Paulskirche nichts ändern konnte.
Bis heute stehen so Farben symbolisch für Deutschland und waren und sind seit der Gründung des Deutschen Reiches 1871 die Farben aller deutschen Staaten, mit Ausnahme des Dritten Reiches als die Nationalsozialisten Schwarz, Weiß und Rot zu ihren Farben machten.